Gib den steuerlichen Gewinn (nicht den Umsatz) ein. Dezimalstellen mit Komma oder Punkt erlaubt.
Berechne aus deinem jährlichen Gewinn als Selbstständiger oder Freiberufler, was nach Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben (Kranken-, Pflege- und freiwilliger Rentenversicherung) netto übrig bleibt. Steuertarif nach §32a EStG 2026.
Gib den steuerlichen Gewinn (nicht den Umsatz) ein. Dezimalstellen mit Komma oder Punkt erlaubt.
Beim Ehegattensplitting wird der Tarif auf das halbe zvE angewandt und verdoppelt; die Soli-Freigrenze steigt auf 40.700 €.
Für die meisten Selbstständigen ist die Rente freiwillig; manche Berufe (z. B. eingetragene Handwerker, Lehrer, KSK-Künstler) sind pflichtversichert.
Die Einkommensteuer wird exakt nach dem Tarif §32a EStG 2026 berechnet. Das zvE wird vereinfachend als Gewinn abzüglich der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen geschätzt.
Orientierungswert, keine offizielle Berechnung. Werte und Tarife mit Stand 01.01.2026 (Steuerjahr 2026). Das Ergebnis ersetzt keine Steuerberatung: das tatsächliche zu versteuernde Einkommen hängt von Sonderausgaben, dem genauen Abzug der Vorsorgeaufwendungen, Verlustvorträgen und weiteren Faktoren ab. Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse (hier Ø 2,9 %) und mögliche Gewerbesteuer (nur Gewerbetreibende) variieren.
Vom Gewinn über Sozialabgaben und Einkommensteuer bis zum Netto — Schritt für Schritt
Anders als Angestellte versteuern Selbstständige nicht den Umsatz, sondern den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Dieser Gewinn ist die Grundlage für Steuer und — als monatlicher Durchschnitt — für die Sozialabgaben.
Ohne Arbeitgeber trägst du den gesamten Beitrag selbst. In der gesetzlichen Krankenkasse zahlst du 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) und in der Pflegeversicherung 3,6 % bzw. 4,2 % ohne Kinder — jeweils auf eine Bemessungsgrundlage zwischen 1.318,33 € und 5.812,50 € im Monat. Die gesetzliche Rente (18,6 %) ist meist freiwillig.
Auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) wird der progressive Tarif angewandt: bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz stufenlos von 14 % bis 42 %, ab 277.826 € gilt der Spitzensatz von 45 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (nur über der Freigrenze) und optional die Kirchensteuer.
Das Netto ergibt sich aus dem Gewinn abzüglich Sozialabgaben, Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer. Da ein großer Teil der Sozialabgaben als Vorsorgeaufwendungen abziehbar ist, sinkt das zu versteuernde Einkommen — der Rechner berücksichtigt das vereinfacht.
Die wichtigsten Punkte zu Steuer und Sozialabgaben für Selbstständige und Freiberufler