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Selbstständigen-Netto-Rechner

Berechne aus deinem jährlichen Gewinn als Selbstständiger oder Freiberufler, was nach Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben (Kranken-, Pflege- und freiwilliger Rentenversicherung) netto übrig bleibt. Steuertarif nach §32a EStG 2026.

Einkommensteuer §32a EStG Kranken-, Pflege- & Rentenversicherung Live-Ergebnis

Deine Angaben

€ / Jahr

Gib den steuerlichen Gewinn (nicht den Umsatz) ein. Dezimalstellen mit Komma oder Punkt erlaubt.

Veranlagung

Beim Ehegattensplitting wird der Tarif auf das halbe zvE angewandt und verdoppelt; die Soli-Freigrenze steigt auf 40.700 €.

Krankenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung

Für die meisten Selbstständigen ist die Rente freiwillig; manche Berufe (z. B. eingetragene Handwerker, Lehrer, KSK-Künstler) sind pflichtversichert.

Kirchensteuer

Netto pro Jahr

— € / Monat
Gewinn (brutto)
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Einkommensteuer (§32a EStG)
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Gesamtbelastung
Netto pro Jahr
Effektive Gesamtbelastung

Die Einkommensteuer wird exakt nach dem Tarif §32a EStG 2026 berechnet. Das zvE wird vereinfachend als Gewinn abzüglich der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen geschätzt.

Orientierungswert, keine offizielle Berechnung. Werte und Tarife mit Stand 01.01.2026 (Steuerjahr 2026). Das Ergebnis ersetzt keine Steuerberatung: das tatsächliche zu versteuernde Einkommen hängt von Sonderausgaben, dem genauen Abzug der Vorsorgeaufwendungen, Verlustvorträgen und weiteren Faktoren ab. Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse (hier Ø 2,9 %) und mögliche Gewerbesteuer (nur Gewerbetreibende) variieren.

So wird dein Netto als Selbstständiger berechnet

Vom Gewinn über Sozialabgaben und Einkommensteuer bis zum Netto — Schritt für Schritt

1. Gewinn statt Umsatz

Bemessungsgrundlage

Anders als Angestellte versteuern Selbstständige nicht den Umsatz, sondern den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Dieser Gewinn ist die Grundlage für Steuer und — als monatlicher Durchschnitt — für die Sozialabgaben.

2. Sozialabgaben

Du zahlst den vollen Beitrag

Ohne Arbeitgeber trägst du den gesamten Beitrag selbst. In der gesetzlichen Krankenkasse zahlst du 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) und in der Pflegeversicherung 3,6 % bzw. 4,2 % ohne Kinder — jeweils auf eine Bemessungsgrundlage zwischen 1.318,33 € und 5.812,50 € im Monat. Die gesetzliche Rente (18,6 %) ist meist freiwillig.

3. Einkommensteuer §32a EStG

Progressiver Tarif

Auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) wird der progressive Tarif angewandt: bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz stufenlos von 14 % bis 42 %, ab 277.826 € gilt der Spitzensatz von 45 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (nur über der Freigrenze) und optional die Kirchensteuer.

4. Netto

Was übrig bleibt

Das Netto ergibt sich aus dem Gewinn abzüglich Sozialabgaben, Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer. Da ein großer Teil der Sozialabgaben als Vorsorgeaufwendungen abziehbar ist, sinkt das zu versteuernde Einkommen — der Rechner berücksichtigt das vereinfacht.

Häufige Fragen zum Netto von Selbstständigen

Die wichtigsten Punkte zu Steuer und Sozialabgaben für Selbstständige und Freiberufler

Du versteuerst den Gewinn: Einnahmen minus abziehbare Betriebsausgaben. Erst auf diesen Gewinn — genauer auf das daraus abgeleitete zu versteuernde Einkommen (zvE) nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen — wird die Einkommensteuer nach §32a EStG erhoben. Die Umsatzsteuer (19 % / 7 %) ist davon unabhängig.
Für die meisten Selbstständigen ist die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig. Pflichtversichert sind bestimmte Berufe, etwa eingetragene Handwerker, selbstständige Lehrer und Erzieher, Hebammen oder Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Mit dem Schalter kannst du die Rente (18,6 %) ein- oder ausschalten.
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du als freiwillig Versicherter 14,6 % plus den Zusatzbeitrag deiner Kasse (im Schnitt 2,9 % im Jahr 2026), dazu die Pflegeversicherung. Die Beiträge werden auf eine Bemessungsgrundlage von mindestens 1.318,33 € und höchstens 5.812,50 € im Monat berechnet — sehr niedrige oder sehr hohe Gewinne ändern den Beitrag daher nicht mehr. In der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlst du stattdessen eine feste, risikoabhängige Prämie.
Nein. Der Rechner liefert einen Orientierungswert nach den Tarifen 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Die Einkommensteuer entspricht exakt der amtlichen Tarifformel §32a EStG, doch das tatsächliche zvE hängt von weiteren Sonderausgaben, dem genauen Abzug der Vorsorgeaufwendungen und individuellen Faktoren ab. Für die verbindliche Steuer nutze den amtlichen Rechner des Bundesfinanzministeriums oder deine Steuerberatung.