Eingabe mit Punkt als Tausendertrennzeichen (50.000) oder als reine Zahl (50000).
Berechne dein Nettogehalt aus dem Bruttojahresgehalt: Lohnsteuer nach dem Tarif §32a EStG, Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer und die Sozialabgaben des Arbeitnehmers (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) — vollständig aufgeschlüsselt.
Eingabe mit Punkt als Tausendertrennzeichen (50.000) oder als reine Zahl (50000).
Verheiratet wendet das Ehegattensplitting an (StKl IV/IV oder III/V als Näherung) und die doppelte Soli-Freigrenze.
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen den Pflegeversicherungs-Zuschlag (Kinderlosenzuschlag) allein.
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Satz fest; die Hälfte trägt der Arbeitnehmer.
Gib dein Bruttojahresgehalt ein, um Nettolohn, Steuern und Sozialabgaben zu sehen.
Orientierungswert, keine offizielle oder steuerberatende Auskunft. Berechnung nach den deutschen Rechengrößen mit Gültigkeit ab 01.01.2026 (Tarif 2026). Datenstand: 29.06.2026. Modell: ledige/r Arbeitnehmer/in (StKl I), gesetzlich versichert, ohne weitere Frei- oder Pauschbeträge. Das centgenaue Ergebnis der Lohnsteuer richtet sich nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des BMF; der individuelle Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kinderfreibeträge und besondere Steuerklassen können abweichen. Rechtsgrundlage: §32a EStG (tarifa IRPF 2026, Steuerfortentwicklungsgesetz); SGB IV/V/VI/XI Rechengrößen 2026 (RV 9,3% / ALV 1,3% / KV 7,3%+Zusatz / PV 1,8-2,4%); §39b EStG + Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (BMF); §1-4 SolzG (Soli).
Vom Bruttogehalt werden in Deutschland zuerst die Sozialabgaben und dann die Lohnsteuer abgezogen
Der Arbeitnehmer trägt die Hälfte der Beiträge: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 1,8 % (mit Kindern) bzw. 2,4 % (kinderlos, ab 23). Jeweils nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Steuer setzt erst über dem Grundfreibetrag (12.348 €) ein und steigt progressiv: zwei Zonen mit Polynomformeln, dann 42 % Spitzensteuersatz ab 69.879 € und 45 % (Reichensteuer) ab 277.826 €. Bemessen wird das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto.
Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber nur an, wenn die Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt (20.350 € ledig, 40.700 € verheiratet). In der Milderungszone direkt darüber wird er gedeckelt, damit der Übergang sanft verläuft.
Mitglieder einer steuererhebenden Kirche zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) der Lohnsteuer. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer.
Die wichtigsten Fragen rund um Brutto, Netto und Abzüge
Wie viel von deinem Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto landet, entscheidet sich an zwei Stellen: den Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Dieser Rechner bildet beide Schritte mit den offiziellen Rechengrößen 2026 nach und zeigt dir jeden Abzug einzeln — vom Rentenbeitrag bis zum Solidaritätszuschlag. So siehst du auf einen Blick, was netto übrig bleibt und wie hoch deine Abgabenquote ist.
Zuerst werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Der Arbeitnehmer zahlt jeweils die Hälfte: 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung (beide bis zur Bemessungsgrenze von 101.400 €), dazu 7,3 % plus den halben Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung und 1,8 % Pflegeversicherung — kinderlose Beschäftigte ab 23 zahlen mit 2,4 % einen Zuschlag. Kranken- und Pflegeversicherung sind bei 69.750 € gedeckelt. Wer mehr verdient, zahlt für den darüber liegenden Teil keine weiteren KV-/PV-Beiträge — sichtbar daran, dass ab diesem Punkt die Nettoquote wieder steigt.
Für die Steuer zählt nicht das Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen. Vom Brutto werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale abgezogen, die einen Großteil der Sozialbeiträge steuerlich berücksichtigt. Auf dieses Einkommen wird der Tarif des §32a EStG angewandt: bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, darüber steigt der Steuersatz progressiv bis 42 % (ab 69.879 €) und 45 % (ab 277.826 €). Eine Besonderheit 2026: die Vorsorgepauschale enthält erstmals einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, und die frühere Mindestvorsorgepauschale entfällt.
Auf die berechnete Lohnsteuer kommt gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag von 5,5 % obendrauf — aber nur, wenn die Lohnsteuer über der Freigrenze von 20.350 € (ledig) liegt. In der Milderungszone direkt darüber ist er gedeckelt. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer. Erst nach all diesen Abzügen steht das Nettogehalt fest.
Hinweis: Die Werte sind mit den offiziellen Formeln 2026 berechnet und dienen der Orientierung. Für die centgenaue Lohnabrechnung sind der Programmablaufplan des BMF, deine konkrete Steuerklasse und der individuelle Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse maßgeblich. Den Steueranteil (Lohnsteuer + Soli) kannst du im offiziellen Rechner unter bmf-steuerrechner.de gegenprüfen.
Weitere nützliche Werkzeuge für deine täglichen Berechnungen
Rechne die Mehrwertsteuer (19 %, 7 %) zu jedem Preis hinzu oder ziehe sie ab.
Berechne den Prozentsatz einer Menge, welcher Anteil es ist, Zu- und Abschläge.
Löse Proportionen "A verhält sich zu B wie C zu X", direkt und umgekehrt.
Berechne, wie viele Tage, Wochen und Monate zwischen zwei Daten liegen.