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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechne dein Nettogehalt aus dem Bruttojahresgehalt: Lohnsteuer nach dem Tarif §32a EStG, Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer und die Sozialabgaben des Arbeitnehmers (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) — vollständig aufgeschlüsselt.

Tarif 2026 (§32a EStG) Live-Ergebnis 100 % privat, ohne Anmeldung

Deine Angaben

€ / Jahr

Eingabe mit Punkt als Tausendertrennzeichen (50.000) oder als reine Zahl (50000).

Familienstand (Steuerklasse)

Verheiratet wendet das Ehegattensplitting an (StKl IV/IV oder III/V als Näherung) und die doppelte Soli-Freigrenze.

Kinder

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen den Pflegeversicherungs-Zuschlag (Kinderlosenzuschlag) allein.

Bundesland & Kirche
Krankenkassen-Zusatzbeitrag
%

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Satz fest; die Hälfte trägt der Arbeitnehmer.

Nettojahresgehalt

— € / Monat
Bruttojahresgehalt
Rentenversicherung (9,3 %)
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Sozialabgaben gesamt
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Nettojahresgehalt
Zu versteuerndes Einkommen
Abgabenquote

Gib dein Bruttojahresgehalt ein, um Nettolohn, Steuern und Sozialabgaben zu sehen.

Orientierungswert, keine offizielle oder steuerberatende Auskunft. Berechnung nach den deutschen Rechengrößen mit Gültigkeit ab 01.01.2026 (Tarif 2026). Datenstand: 29.06.2026. Modell: ledige/r Arbeitnehmer/in (StKl I), gesetzlich versichert, ohne weitere Frei- oder Pauschbeträge. Das centgenaue Ergebnis der Lohnsteuer richtet sich nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des BMF; der individuelle Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kinderfreibeträge und besondere Steuerklassen können abweichen. Rechtsgrundlage: §32a EStG (tarifa IRPF 2026, Steuerfortentwicklungsgesetz); SGB IV/V/VI/XI Rechengrößen 2026 (RV 9,3% / ALV 1,3% / KV 7,3%+Zusatz / PV 1,8-2,4%); §39b EStG + Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (BMF); §1-4 SolzG (Soli).

Wie aus dem Brutto das Netto wird

Vom Bruttogehalt werden in Deutschland zuerst die Sozialabgaben und dann die Lohnsteuer abgezogen

Sozialabgaben

RV · ALV · KV · PV

Der Arbeitnehmer trägt die Hälfte der Beiträge: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 1,8 % (mit Kindern) bzw. 2,4 % (kinderlos, ab 23). Jeweils nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Renten- und Arbeitslosenversicherung: bis 101.400 €/Jahr.
Kranken- und Pflegeversicherung: bis 69.750 €/Jahr. Darüber steigen diese Beiträge nicht weiter.

Lohnsteuer (§32a EStG)

Progressiver Tarif

Die Steuer setzt erst über dem Grundfreibetrag (12.348 €) ein und steigt progressiv: zwei Zonen mit Polynomformeln, dann 42 % Spitzensteuersatz ab 69.879 € und 45 % (Reichensteuer) ab 277.826 €. Bemessen wird das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto.

Vorsorgepauschale
Vor der Steuer werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben (36 €) und die Vorsorgepauschale abgezogen. Seit 2026 enthält sie erstmals einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung; die Mindestvorsorgepauschale entfällt.

Solidaritätszuschlag

Nur bei hohen Einkommen

Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber nur an, wenn die Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt (20.350 € ledig, 40.700 € verheiratet). In der Milderungszone direkt darüber wird er gedeckelt, damit der Übergang sanft verläuft.

Faustregel
Die meisten Beschäftigten zahlen keinen Soli mehr. Erst ab rund 73.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) wird er relevant.

Kirchensteuer

Optional

Mitglieder einer steuererhebenden Kirche zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) der Lohnsteuer. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer.

Hinweis
Die Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe zusätzlich die Steuerbemessung; dieser Effekt zweiter Ordnung ist hier nicht modelliert.

Häufige Fragen zum Nettogehalt

Die wichtigsten Fragen rund um Brutto, Netto und Abzüge

Vom Bruttogehalt gehen zwei große Blöcke ab: die Sozialabgaben (rund 21 % Arbeitnehmeranteil bis zu den Bemessungsgrenzen) und die Lohnsteuer, die progressiv mit dem Einkommen steigt. Bei mittleren Gehältern liegt die Abgabenquote häufig zwischen 30 % und 40 %. Dieser Rechner zeigt dir jeden Posten einzeln, damit du nachvollziehen kannst, wohin dein Geld fließt.
Die Berechnung erfolgt auf Jahresbasis (Bruttojahresgehalt) und wird anschließend durch 12 geteilt, um den groben Monatswert anzuzeigen. Die amtliche Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber monatlich über den Programmablaufplan ermittelt; über das Jahr ergibt das im Wesentlichen denselben Betrag wie die hier verwendete Jahrestarif-Formel.
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (Arbeitnehmer 7,3 %) erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Der Durchschnitt für 2026 liegt bei 2,9 %, die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer. Kennst du den Satz deiner Kasse, kannst du ihn im Feld anpassen, um genauer zu rechnen.
Ja. Für Verheiratete wird das Ehegattensplitting als Näherung angewandt (Steuer = 2 × Tarif des halben Einkommens) sowie die doppelte Soli-Freigrenze. In Sachsen zahlt der Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung, weil der Arbeitgeber weniger trägt — das kannst du per Schalter aktivieren. Für die centgenaue amtliche Abrechnung mit konkreter Steuerklasse (III/V, IV mit Faktor) ist der Programmablaufplan des BMF maßgeblich.

Brutto-Netto-Rechner 2026: vom Bruttogehalt zum Nettolohn

Wie viel von deinem Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto landet, entscheidet sich an zwei Stellen: den Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Dieser Rechner bildet beide Schritte mit den offiziellen Rechengrößen 2026 nach und zeigt dir jeden Abzug einzeln — vom Rentenbeitrag bis zum Solidaritätszuschlag. So siehst du auf einen Blick, was netto übrig bleibt und wie hoch deine Abgabenquote ist.

Schritt 1: Sozialversicherung des Arbeitnehmers

Zuerst werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Der Arbeitnehmer zahlt jeweils die Hälfte: 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung (beide bis zur Bemessungsgrenze von 101.400 €), dazu 7,3 % plus den halben Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung und 1,8 % Pflegeversicherung — kinderlose Beschäftigte ab 23 zahlen mit 2,4 % einen Zuschlag. Kranken- und Pflegeversicherung sind bei 69.750 € gedeckelt. Wer mehr verdient, zahlt für den darüber liegenden Teil keine weiteren KV-/PV-Beiträge — sichtbar daran, dass ab diesem Punkt die Nettoquote wieder steigt.

Schritt 2: zu versteuerndes Einkommen und Lohnsteuer

Für die Steuer zählt nicht das Brutto, sondern das zu versteuernde Einkommen. Vom Brutto werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale abgezogen, die einen Großteil der Sozialbeiträge steuerlich berücksichtigt. Auf dieses Einkommen wird der Tarif des §32a EStG angewandt: bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, darüber steigt der Steuersatz progressiv bis 42 % (ab 69.879 €) und 45 % (ab 277.826 €). Eine Besonderheit 2026: die Vorsorgepauschale enthält erstmals einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, und die frühere Mindestvorsorgepauschale entfällt.

Schritt 3: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Auf die berechnete Lohnsteuer kommt gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag von 5,5 % obendrauf — aber nur, wenn die Lohnsteuer über der Freigrenze von 20.350 € (ledig) liegt. In der Milderungszone direkt darüber ist er gedeckelt. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer. Erst nach all diesen Abzügen steht das Nettogehalt fest.

Beispielrechnungen 2026 (ledig, kinderlos, StKl I)

Brutto / Jahr Sozialabgaben Lohnsteuer + Soli Netto / Jahr Netto / Monat
20.000 € 4.350 € 344 € 15.306 € 1.275,50 €
30.000 € 6.525 € 2.171 € 21.304 € 1.775,33 €
50.000 € 10.875 € 6.632 € 32.493 € 2.707,75 €
80.000 € 16.257 € 15.364 € 48.379 € 4.031,57 €
100.000 € 18.377 € 23.079 € 58.544 € 4.878,64 €

Hinweis: Die Werte sind mit den offiziellen Formeln 2026 berechnet und dienen der Orientierung. Für die centgenaue Lohnabrechnung sind der Programmablaufplan des BMF, deine konkrete Steuerklasse und der individuelle Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse maßgeblich. Den Steueranteil (Lohnsteuer + Soli) kannst du im offiziellen Rechner unter bmf-steuerrechner.de gegenprüfen.