Ccalcus.app

Mehrwertsteuer-Rechner

Füge die Mehrwertsteuer zu jedem Preis hinzu oder rechne sie heraus. Berechne Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttopreis mit den offiziellen deutschen Steuersätzen.

MwSt 19 % und 7 % Sofortiges Ergebnis Offizielle Sätze 2026

Mehrwertsteuer berechnen

Art der Berechnung
EUR
Steuersatz

Bruttopreis (mit MwSt)

119,00 €
inkl. 19 % MwSt
Nettobetrag100,00 €
MwSt (19 %)+19,00 €
Bruttobetrag119,00 €

Formel: 100 × 1,19 = 119,00 €

Mehrwertsteuersätze in Deutschland 2026

Erfahre, welcher Steuersatz für welche Produkte und Dienstleistungen gilt

Regelsatz 19 %

Die meisten Produkte

Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, Getränke, Möbel und die meisten gewerblichen Dienstleistungen. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 UStG.

Zum Hinzufügen
Multipliziere mit 1,19
Beispiel: 100 € × 1,19 = 119 €

Ermäßigter Satz 7 %

Grundbedarf und Kultur

Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Personennahverkehr, Eintrittskarten für Theater und Museen, Beherbergung im Hotel sowie – seit dem 1.1.2026 – Speisen in der Gastronomie. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 UStG.

Zum Hinzufügen
Multipliziere mit 1,07
Beispiel: 100 € × 1,07 = 107 €

Nullsatz 0 %

Sonderfälle

Seit 2023 gilt ein Nullsatz (0 %) unter anderem auf die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen für Wohngebäude. Anders als bei der Steuerbefreiung bleibt hier das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten.

Wichtig
Nullsatz ist nicht dasselbe wie steuerfrei: Beim Nullsatz darf die Vorsteuer abgezogen werden.

Steuerfrei

Ohne Umsatzsteuer

Heilbehandlungen von Ärzten, Bildungsleistungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, die Vermietung von Wohnraum sowie innergemeinschaftliche und Ausfuhrlieferungen (§ 4 UStG).

Wichtig
Bei steuerfreien Umsätzen ist in der Regel kein Vorsteuerabzug möglich.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Umsatzsteuer (MwSt)

Um die MwSt hinzuzufügen, multiplizierst du den Nettobetrag mit (1 + Satz/100). Beispiel: 100 € + 19 % MwSt = 100 × 1,19 = 119 €. Um die MwSt herauszurechnen, teilst du durch denselben Faktor: 119 / 1,19 = 100 €.
Teile den Bruttopreis durch (1 + Satz/100). Beim Regelsatz von 19 % teilst du durch 1,19. Beispiel: 119 € / 1,19 = 100 € Nettobetrag. Der Steuerbetrag wäre dann 19 €.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke werden weiterhin mit dem Regelsatz von 19 % besteuert. Bei einer Rechnung mit Speisen und Getränken werden die Posten entsprechend getrennt ausgewiesen.
Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Obst, Gemüse, Fleisch, Eier) unterliegen dem ermäßigten Satz von 7 %. Getränke sind davon ausgenommen: Wasser, Säfte und alkoholische Getränke werden mit 19 % besteuert. Auch zubereitete Speisen zum Verzehr unterliegen je nach Fall dem Regelsatz.
Ja. Bücher (gedruckt und als E-Book), Zeitungen und Zeitschriften unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Seit 2020 gilt dieser Satz ausdrücklich auch für elektronische Publikationen.
Nach § 19 UStG müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Im Gegenzug ist kein Vorsteuerabzug möglich. Die Regelung ist freiwillig.
Bei steuerfreien Umsätzen (§ 4 UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet, dafür ist meist kein Vorsteuerabzug möglich. Beim Nullsatz (0 %, etwa für bestimmte Photovoltaikanlagen seit 2023) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug bestehen.
Die Voranmeldung wird grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abgegeben. Bei hoher Steuerlast ist sie monatlich, sonst vierteljährlich fällig. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt den Termin um einen Monat. Zusätzlich ist jährlich die Umsatzsteuererklärung einzureichen.

Mehrwertsteuer in Deutschland berechnen: vollständiger Leitfaden 2026

Die Mehrwertsteuer (MwSt), rechtlich Umsatzsteuer (USt), ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen in Deutschland erhoben. Als Verbraucher zahlst du die Mehrwertsteuer bei jedem Einkauf. Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du sie berechnen, dem Finanzamt melden und abführen. Mit diesem Rechner fügst du die MwSt zu jedem Preis hinzu oder rechnest sie schnell und genau heraus.

In Deutschland gibt es 2026 zwei zentrale Steuersätze: den Regelsatz von 19 % für die meisten Waren und Dienstleistungen und den ermäßigten Satz von 7 % für Grundnahrungsmittel, Bücher, den Personennahverkehr und – seit dem 1. Januar 2026 – für Speisen in der Gastronomie. Daneben existieren ein Nullsatz für Sonderfälle und zahlreiche echte Steuerbefreiungen.

Vollständige Tabelle der Mehrwertsteuersätze 2026

Steuersatz Prozentsatz Multiplikator Divisor
Regelsatz 19 % × 1,19 / 1,19
Ermäßigt 7 % × 1,07 / 1,07
Nullsatz 0 % × 1,00 / 1,00
Steuerfrei

Praxisbeispiel: Rechnung mit Mehrwertsteuer

So sollte die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung ausgewiesen werden:

Beratungsleistung 500,00 €
Nettobetrag 500,00 €
MwSt (19 %) 95,00 €
GESAMTBETRAG 595,00 €

Mehrwertsteuer nach Branchen und Produkten

Wohnen

  • Handwerker- und Bauleistungen19 %
  • Strom und Erdgas19 %
  • Photovoltaikanlage (Wohngebäude)0 %
  • Vermietung von Wohnraumsteuerfrei

Lebensmittel

  • Brot, Milch, Obst, Gemüse, Eier7 %
  • Fleisch, Käse, Grundnahrungsmittel7 %
  • Wasser, Säfte, Limonaden19 %
  • Alkoholische Getränke19 %
  • Speisen im Restaurant (ab 2026)7 %

Dienstleistungen

  • Beratung, Rechtsanwälte19 %
  • Hotelübernachtung7 %
  • Bildung, Finanzdienstleistungensteuerfrei
  • Ärztliche Heilbehandlungsteuerfrei

Kultur und Verkehr

  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften7 %
  • Personennahverkehr (ÖPNV)7 %
  • Theater, Konzerte, Museen7 %
  • Elektronik, Kleidung, Möbel19 %

Umsatzsteuer-Meldungen ans Finanzamt

Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du die Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt melden. Dies sind die wichtigsten Meldungen und Fristen:

Meldung Beschreibung Häufigkeit Frist
USt-Voranmeldung Laufende Meldung der Umsatzsteuer Monatlich / vierteljährlich Bis zum 10. des Folgemonats
USt-Erklärung Jährliche Umsatzsteuererklärung Jährlich Bis 31. Juli des Folgejahres
ZM Zusammenfassende Meldung (EU) Monatlich / vierteljährlich Bis zum 25. des Folgemonats
Dauerfristverlängerung Verlängert die Voranmeldungsfrist Einmalig / jährlich +1 Monat auf die Frist

Vorsteuer und Umsatzsteuer (Zahllast)

Vorsteuer

Die Mehrwertsteuer, die du auf deine Einkäufe zahlst als Unternehmer oder Selbstständiger. Du kannst sie von deiner Zahllast abziehen.

Beispiel: Du kaufst Material für 119 € (100 netto + 19 MwSt). Diese 19 € sind Vorsteuer.

Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer, die du auf deine Verkäufe erhebst und deinen Kunden in Rechnung stellst. Diese Steuer führst du ans Finanzamt ab.

Beispiel: Du verkaufst eine Leistung für 595 € (500 netto + 95 MwSt). Diese 95 € sind Umsatzsteuer.

Berechnung der Zahllast (zu zahlen / zu erstatten)

Zahllast = Umsatzsteuer (Verkäufe) − Vorsteuer (Einkäufe)

Umsatzsteuer (Verkäufe)

95 €

Vorsteuer (Einkäufe)

−19 €

Ans Finanzamt

76 €

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Kleinunternehmer dürfen unter bestimmten Umsatzgrenzen auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten:

Umsatzgrenzen

Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung

  • Umsatz Vorjahr≤ 25.000 €
  • Umsatz laufendes Jahr< 100.000 €
  • Vorsteuerabzugnicht möglich

Gut zu wissen

Folgen der Regelung in der Praxis

  • Keine MwSt auf Rechnungen ausweisen
  • Hinweis auf § 19 UStG auf der Rechnung
  • Freiwilliger Verzicht (Option zur Regelbesteuerung) möglich

Hinweis: Dieser Rechner ist ein unverbindliches Hilfsmittel. Für konkrete steuerliche Fragen wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Die Mehrwertsteuersätze können sich durch Gesetzesänderungen ändern.