Berechne die Kalender- und Arbeitstage zwischen zwei Daten oder addiere und subtrahiere Tage zu einem beliebigen Datum: Fristen, Kündigungsfristen, Widerruf und Fälligkeiten – sofort.
Wir zählen die verstrichenen Tage (Enddatum minus Anfangsdatum): der Starttag zählt nicht, der Endtag schon. Vertauschst du die Daten, verwenden wir den Betrag.
Arbeitstage zählen von Montag bis Freitag, ohne Abzug von Feiertagen, die je nach Kanton variieren. Die Berechnung verwendet UTC-Daten, sodass die Zeitumstellung (Sommerzeit) sie nicht verfälscht.
Kalendertage, Werktage und Arbeitstage sind nicht dasselbe: Hier ist der Unterschied, der entscheidet, ob du eine Frist einhältst
Die Kalendertage sind alle Tage des Kalenders, einschließlich Samstage, Sonntage und Feiertage. So werden viele Verbraucher- und Vertragsfristen gezählt (etwa die 14-tägige Widerrufsfrist bei Haustür- und Telefongeschäften nach Art. 40a OR läuft in Kalendertagen). Dieser Rechner zählt die verstrichenen Tage: Enddatum minus Anfangsdatum, ohne den Starttag und mit dem letzten Tag.
Ein Werktag ist nach allgemeinem Verständnis Montag bis Samstag (alle Tage außer Sonn- und Feiertage). Ein Arbeitstag dagegen ist in den meisten Branchen Montag bis Freitag. Dieser Rechner zählt Arbeitstage von Montag bis Freitag und zieht keine Feiertage ab, weil der Feiertagskalender in jedem Kanton anders ist.
Bei gesetzlichen Fristen gilt in der Schweiz die Fristberechnung nach Art. 77 f. OR: Der Tag des auslösenden Ereignisses zählt in der Regel nicht mit, die Frist beginnt am Folgetag. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag, verschiebt es sich nach dem Bundesgesetz über den Fristenlauf an Samstagen auf den nächsten Werktag. Bei behördlichen Fristen verfährt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) ähnlich. Prüfe bei einem Bescheid stets, welche Art von Tagen und welcher Fristbeginn gelten.
Alle vier Jahre hat der Februar 29 Tage (außer in Säkularjahren, die nicht durch 400 teilbar sind: 2100 ist kein Schaltjahr, 2400 schon). Eine Frist, die über den 29. Februar eines Schaltjahres wie 2028 läuft, hat einen Tag mehr, als es scheint. Die Datumslogik dieses Rechners behandelt Schaltjahre automatisch, ohne dass du etwas tun musst.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zu Fristen, Arbeitstagen und Kündigungsfristen
Tage zu zählen wirkt trivial, bis eine Frist wirklich zählt: die 14 Kalendertage zum Widerruf eines Haustür- oder Telefongeschäfts, die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis, die Frist zur Stellungnahme gegenüber einer Behörde oder die Urlaubstage, die dir zwischen zwei Daten zustehen. Dieser Rechner für Tage zwischen Daten löst die zwei typischen Probleme: den genauen Abstand zwischen zwei Daten messen (in Kalendertagen, Arbeitstagen, Wochen und Monaten) und ein künftiges oder vergangenes Datum projizieren, indem du Tage addierst oder subtrahierst – auch unter Überspringen der Wochenenden.
Der teuerste Fehler ist meist kein Rechenfehler, sondern die Art der Tage: Kalendertage mit Arbeitstagen zu verwechseln kann eine Frist um mehrere Tage verkürzen oder verlängern. Deshalb zeigt das Ergebnis immer beide Zahlen, und darunter erklären wir, welche Konvention in welchem Zusammenhang gilt.
Bei gesetzlichen Fristen gilt in der Schweiz die Fristberechnung nach Art. 77 f. OR. Die Grundregel: der Tag des auslösenden Ereignisses (Zugang, Lieferung, Zustellung) zählt nicht mit, die Frist beginnt am Folgetag um Mitternacht. Endet die Frist rechnerisch an einem Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag, verschiebt sie sich nach dem Bundesgesetz über den Fristenlauf an Samstagen auf den nächstfolgenden Werktag. Bei behördlichen Verfahren gelten über das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) vergleichbare Regeln. Unsere „Arbeitstage“ (Montag bis Freitag) sind eine gute Annäherung, aber denke daran, dass wir keine Feiertage abziehen: diese variieren je nach Kanton und müssen nach deinem lokalen Kalender abgezogen werden.
Dauer und Art der Tage jeder Frist hängen von der konkreten Vorschrift oder dem geltenden Vertrag ab: nutze die Tabelle als Orientierung und prüfe stets das Dokument, das dir die Frist setzt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis beträgt nach Art. 335c OR – nach Ablauf der Probezeit – je nach Anzahl Dienstjahre ein bis drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats, und wird in Kalendertagen gerechnet, nicht in Arbeitstagen. In der Praxis: läuft deine Frist ab Monatsbeginn, deckt sie alle Tage ab – einschließlich Wochenenden. Einzel- oder Gesamtarbeitsverträge (GAV) können abweichende Fristen vorsehen (für beide Parteien müssen sie gleich lang sein). Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Nutze für eine schnelle Schätzung den Modus „Tage addieren/subtrahieren“ und gleiche das Ergebnis mit deinem Vertrag ab.
Zwei häufige Fallen selbstgebauter Datumsrechnungen sind Schaltjahre und die Zeitumstellung. Die erste löst sich durch den echten Kalender: 2028 hat einen 29. Februar, den der Rechner mitzählt, und er weiß ebenso, dass 2100 kein Schaltjahr ist. Die zweite ist subtiler: rechnet man mit Ortszeit, dauert die Nacht der Zeitumstellung 23 oder 25 Stunden, und eine naive Subtraktion kann einen Tag zu viel oder zu wenig ergeben. Dieser Rechner arbeitet mit reinen UTC-Daten um Mitternacht, sodass jeder Tag für die Berechnung genau 24 Stunden hat und das Ergebnis stets eine korrekte, ganze Tageszahl ist.
Hinweis: Dieser Rechner ist ein Orientierungswerkzeug zum Zählen von Tagen. Arbeitstage werden von Montag bis Freitag gezählt, ohne Abzug von Feiertagen (sie variieren je nach Kanton), und entsprechen daher nicht exakt den Fristtagen eines konkreten Verfahrens. Bei Fristen mit rechtlichen Folgen bestätige die Berechnung mit der zuständigen Stelle oder einer Fachperson.
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