Das mdJE ist der über die Erwerbsjahre aufgewertete Durchschnittsverdienst (inkl. Erziehungs-/Betreuungsgutschriften, bei Ehe mit Splitting). Ab CHF 90'720 wird die Maximalrente erreicht, darüber zählt nichts mehr.
Schätze deine voraussichtliche AHV-Altersrente der 1. Säule mit der offiziellen Rentenformel: aus dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen (mdJE) und den Beitragsjahren ergibt sich die Rente nach der Rentenskala 44 — mit Teilrente, Vorbezug oder Aufschub und der neuen 13. AHV-Rente.
Das mdJE ist der über die Erwerbsjahre aufgewertete Durchschnittsverdienst (inkl. Erziehungs-/Betreuungsgutschriften, bei Ehe mit Splitting). Ab CHF 90'720 wird die Maximalrente erreicht, darüber zählt nichts mehr.
Lückenlose Beitragsdauer = 44 Jahre (Skala 44) ergibt die Vollrente. Lücken führen zur Teilrente = Vollrente × Beitragsjahre / 44.
Gib dein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen und die Beitragsjahre ein, um die voraussichtliche AHV-Rente zu sehen.
Orientierungswert, keine offizielle oder rentenrechtliche Auskunft. Berechnung nach der Rentenformel der AHV (Rentenskala 44) mit den Rechengrössen mit Gültigkeit ab 01.01.2026 (Stand 2026). Datenstand: 28.06.2026. Vereinfachtes Modell: das mdJE wird als gegeben angenommen (real verlangt es die Aufwertung jedes Einkommens, Erziehungs-/Betreuungsgutschriften und bei Ehe das Splitting). Es deckt nur die 1. Säule (AHV) ab — die 2. Säule (BVG/Pensionskasse) und die 3. Säule sind nicht enthalten. Die AHV-Rente ist schweizweit einheitlich; ihr Betrag hat keinen kantonalen Anteil. Sie ist zu 100 % steuerbar (Einkommenssteuer Bund/Kanton/Gemeinde) — diese Besteuerung ist hier nicht abgebildet. Verbindlich ist allein die Rentenvorausberechnung deiner Ausgleichskasse. Rechtsgrundlage: AHVG (SR 831.10) + BSV Berechnungsvorschriften der AHV/IV-Renten + Merkblatt 3.01/3.04/3.06; Rentenskala 44 (min 1.260 / max 2.520 mensual, valores 2025-2026); reforma AHV 21 (edad referencia 65, 13ª renta desde 1.1.2026).
Vier Stellschrauben: das massgebende Einkommen, die Beitragsjahre, der Rentenbeginn und – bei Ehepaaren – die Plafonierung
Die Rente steigt mit dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen. Die Rentenformel ist eine Knickgerade: bis CHF 15'120 gilt die Mindestrente, ab CHF 90'720 die Maximalrente. Dazwischen verläuft sie in zwei Segmenten mit Knick bei CHF 45'360. Die Maximalrente ist genau das Doppelte der Mindestrente.
Für die Vollrente sind 44 lückenlose Beitragsjahre nötig (Beiträge ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter). Jede fehlende Beitragsperiode kürzt die Rente linear: die Teilrente entspricht der Vollrente mal Beitragsjahre geteilt durch 44.
Das Referenzalter beträgt 65 Jahre (Frauen im Übergang bis 2028). Ein Vorbezug ist ab 63 möglich und kürzt die Rente dauerhaft um rund 6,8 % pro Jahr. Ein Aufschub von bis zu 5 Jahren erhöht sie um +5,2 % bis +31,5 %. Beide Anpassungen gelten lebenslang.
Bei Ehepaaren wird die Summe der beiden Einzelrenten auf 150 % der Maximalrente = CHF 3'780/Monat begrenzt (Plafonierung). Neu seit dem 1.1.2026: die 13. AHV-Rente – eine zusätzliche Monatsrente, die jeden Dezember ausbezahlt wird. Die Jahresrente entspricht damit dem 13-fachen der Monatsrente.
Die wichtigsten Fragen rund um die Berechnung der gesetzlichen Altersrente in der Schweiz
Die AHV-Altersrente ist die 1. Säule der schweizerischen Altersvorsorge. Anders als die Einkommenssteuer ist sie schweizweit einheitlich und kennt keinen kantonalen oder kommunalen Anteil. Wie hoch sie ausfällt, hängt von genau zwei Grössen ab: dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen (mdJE) und der Beitragsdauer. Dieser Rechner bildet die offizielle Rentenformel der Rentenskala 44 mit den Werten 2026 nach.
Monatsrente = Rentenformel(mdJE) × (Beitragsjahre / 44) × Flexibilitätsfaktor
Jahresrente 2026 = Monatsrente × 13 (12 Monate + 13. AHV-Rente im Dezember)
Den grössten Hebel hat das mdJE. Es ist nicht einfach der letzte Lohn, sondern der Durchschnitt aller aufgewerteten Erwerbseinkommen über die Beitragsjahre, ergänzt um Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Die Rentenformel verwandelt dieses mdJE in eine Monatsrente: bis CHF 15'120 gilt die Mindestrente von CHF 1'260, ab CHF 90'720 die Maximalrente von CHF 2'520. Dazwischen verläuft sie in zwei linearen Segmenten mit einem Knick bei CHF 45'360; im unteren Segment steigt die Rente steiler als im oberen.
Die Vollrente setzt eine lückenlose Beitragsdauer von 44 Jahren voraus (Rentenskala 44). Fehlen Beitragsjahre – etwa wegen Auslandaufenthalten oder Beitragslücken –, wird die Rente linear gekürzt: Wer nur die Hälfte der Jahre aufweist, erhält die halbe Rente. Beitragslücken lassen sich teils durch Nachzahlungen schliessen; jedes fehlende Jahr kostet rund 1/44 der Rente.
Der Zeitpunkt des Bezugs verändert die Rente dauerhaft: ein Vorbezug ab 63 kürzt sie um rund 6,8 % pro Jahr, ein Aufschub von bis zu 5 Jahren erhöht sie um bis zu 31,5 %. Bei Ehepaaren begrenzt die Plafonierung die Summe beider Renten auf CHF 3'780/Monat. Und seit 2026 bringt die 13. AHV-Rente eine volle Monatsrente zusätzlich pro Jahr – die Jahresrechnung multipliziert deshalb mit 13 statt mit 12.
Der Effekt der Flexibilität lässt sich an der Maximalrente zeigen: Wer sie 2 Jahre vorbezieht, erhält 2'520 × 0,864 = rund 2'177 CHF; wer den Bezug um 5 Jahre aufschiebt, kommt auf 2'520 × 1,315 = rund 3'314 CHF. Bei einem Ehepaar, in dem beide Anspruch auf die Maximalrente hätten, greift die Plafonierung: statt 2 × 2'520 = 5'040 erhalten beide zusammen höchstens 3'780 CHF, also je 1'890 CHF pro Monat.
Hinweis: Die Werte sind mit der offiziellen Rentenformel der AHV (Rentenskala 44, Stand 2026) berechnet und dienen der Orientierung. Sie decken nur die 1. Säule ab und sind vor Steuern. Für eine verbindliche, auf deinem individuellen Konto beruhende Prognose nutze die kostenlose Rentenvorausberechnung deiner Ausgleichskasse.
Weitere nützliche Werkzeuge für deine Finanzplanung
Berechne deinen Nettolohn aus dem Brutto: AHV/IV/EO, ALV und Steuern.
Rechne die Mehrwertsteuer (8,1 %, 2,6 %) zu jedem Preis hinzu oder ziehe sie ab.
Berechne den Prozentsatz einer Menge, welcher Anteil es ist, Zu- und Abschläge.
Löse Proportionen "A verhält sich zu B wie C zu X", direkt und umgekehrt.