Gib den steuerbaren Gewinn (nicht den Umsatz) ein. Tausendertrennzeichen mit Apostroph, Dezimalstellen mit Punkt.
Berechne aus deinem jährlichen Gewinn als Selbstständigerwerbender (Einzelfirma), was nach AHV/IV/EO-Beiträgen (1. Säule), direkter Bundessteuer sowie Kantons- und Gemeindesteuer netto übrig bleibt. Steuertarife 2026, Referenz Kanton und Stadt Zürich.
Gib den steuerbaren Gewinn (nicht den Umsatz) ein. Tausendertrennzeichen mit Apostroph, Dezimalstellen mit Punkt.
Der Verheiratetentarif gilt für gemeinsam besteuerte Ehepaare bei Bund, Kanton und Gemeinde.
Die Kirchensteuer (≈10 % der einfachen Staatssteuer in der Stadt Zürich) fällt nur bei Mitgliedschaft in einer anerkannten Landeskirche an.
Die Steuern werden nach den amtlichen Tarifen 2026 berechnet (direkte Bundessteuer + Kanton/Stadt Zürich). Das steuerbare Einkommen wird vereinfachend als Gewinn abzüglich der AHV-Beiträge angesetzt.
Orientierungswert, keine offizielle Berechnung. Werte und Tarife mit Stand 01.01.2026 (Steuerjahr 2026). Die Kantons- und Gemeindesteuer variiert stark: hier ist Kanton (95 %) und Stadt Zürich (119 %) = 214 % der einfachen Staatssteuer modelliert; in anderen Kantonen und Gemeinden kann die Belastung erheblich tiefer oder höher sein. Nur die direkte Bundessteuer und die AHV/IV/EO-Beiträge sind gesamtschweizerisch einheitlich. Abzüge (Säule 3a, Versicherungsprämien, Kinderabzüge) sind hier nicht berücksichtigt; die tatsächliche Steuer ist meist tiefer. Das Ergebnis ersetzt keine Steuerberatung.
Vom Gewinn über AHV-Beiträge und drei Steuerebenen bis zum Netto — Schritt für Schritt
Als Inhaber einer Einzelfirma versteuerst du nicht den Umsatz, sondern den Gewinn (Einnahmen minus Geschäftsaufwand). Eine Einzelfirma zahlt keine Gewinnsteuer wie eine GmbH/AG: der Gewinn wird als Einkommen der natürlichen Person besteuert.
Ohne Arbeitgeber trägst du den vollen Beitrag selbst: ab einem Gewinn von CHF 60'500 sind es 10,0 % (AHV 8,1 % + IV 1,4 % + EO 0,5 %), darunter eine sinkende Beitragsskala bis minimal CHF 530 im Jahr. Dazu kommen die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (3–5 %). Selbstständige zahlen keine ALV (Arbeitslosenversicherung) und sind nicht obligatorisch in der 2. Säule (BVG).
Das steuerbare Einkommen (Gewinn minus AHV-Beiträge und weitere Abzüge) wird dreifach progressiv besteuert: die direkte Bundessteuer (Spitzensatz 11,5 %, gesamtschweizerisch einheitlich), die Kantonssteuer und die Gemeindesteuer (einfache Staatssteuer × Steuerfuss). Für Stadt Zürich: Kanton 95 % + Stadt 119 % = 214 %.
Das Netto ist der Gewinn abzüglich AHV-Beiträgen, Verwaltungskosten und der Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde. Da die AHV-Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind, sinkt die Steuerlast entsprechend — der Rechner berücksichtigt das.
Die wichtigsten Punkte zu AHV-Beiträgen und Steuern in der Schweiz