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Selbstständigen-Netto-Rechner (Schweiz)

Berechne aus deinem jährlichen Gewinn als Selbstständigerwerbender (Einzelfirma), was nach AHV/IV/EO-Beiträgen (1. Säule), direkter Bundessteuer sowie Kantons- und Gemeindesteuer netto übrig bleibt. Steuertarife 2026, Referenz Kanton und Stadt Zürich.

AHV/IV/EO 10 % Bund + Kanton + Gemeinde Live-Ergebnis in CHF

Deine Angaben

CHF / Jahr

Gib den steuerbaren Gewinn (nicht den Umsatz) ein. Tausendertrennzeichen mit Apostroph, Dezimalstellen mit Punkt.

Tarif / Zivilstand

Der Verheiratetentarif gilt für gemeinsam besteuerte Ehepaare bei Bund, Kanton und Gemeinde.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer (≈10 % der einfachen Staatssteuer in der Stadt Zürich) fällt nur bei Mitgliedschaft in einer anerkannten Landeskirche an.

Netto pro Jahr

— CHF / Monat
Gewinn (brutto)
AHV/IV/EO-Beiträge
Verwaltungskosten
Steuerbares Einkommen
Direkte Bundessteuer (IFD)
Kantons- & Gemeindesteuer (ZH)
Kirchensteuer
Gesamtbelastung
Netto pro Jahr
Effektive Gesamtbelastung

Die Steuern werden nach den amtlichen Tarifen 2026 berechnet (direkte Bundessteuer + Kanton/Stadt Zürich). Das steuerbare Einkommen wird vereinfachend als Gewinn abzüglich der AHV-Beiträge angesetzt.

Orientierungswert, keine offizielle Berechnung. Werte und Tarife mit Stand 01.01.2026 (Steuerjahr 2026). Die Kantons- und Gemeindesteuer variiert stark: hier ist Kanton (95 %) und Stadt Zürich (119 %) = 214 % der einfachen Staatssteuer modelliert; in anderen Kantonen und Gemeinden kann die Belastung erheblich tiefer oder höher sein. Nur die direkte Bundessteuer und die AHV/IV/EO-Beiträge sind gesamtschweizerisch einheitlich. Abzüge (Säule 3a, Versicherungsprämien, Kinderabzüge) sind hier nicht berücksichtigt; die tatsächliche Steuer ist meist tiefer. Das Ergebnis ersetzt keine Steuerberatung.

So wird dein Netto als Selbstständigerwerbender berechnet

Vom Gewinn über AHV-Beiträge und drei Steuerebenen bis zum Netto — Schritt für Schritt

1. Gewinn statt Umsatz

Bemessungsgrundlage

Als Inhaber einer Einzelfirma versteuerst du nicht den Umsatz, sondern den Gewinn (Einnahmen minus Geschäftsaufwand). Eine Einzelfirma zahlt keine Gewinnsteuer wie eine GmbH/AG: der Gewinn wird als Einkommen der natürlichen Person besteuert.

2. AHV/IV/EO-Beiträge

1. Säule, du zahlst alles

Ohne Arbeitgeber trägst du den vollen Beitrag selbst: ab einem Gewinn von CHF 60'500 sind es 10,0 % (AHV 8,1 % + IV 1,4 % + EO 0,5 %), darunter eine sinkende Beitragsskala bis minimal CHF 530 im Jahr. Dazu kommen die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (3–5 %). Selbstständige zahlen keine ALV (Arbeitslosen­versicherung) und sind nicht obligatorisch in der 2. Säule (BVG).

3. Drei Steuerebenen

Bund + Kanton + Gemeinde

Das steuerbare Einkommen (Gewinn minus AHV-Beiträge und weitere Abzüge) wird dreifach progressiv besteuert: die direkte Bundessteuer (Spitzensatz 11,5 %, gesamtschweizerisch einheitlich), die Kantonssteuer und die Gemeindesteuer (einfache Staatssteuer × Steuerfuss). Für Stadt Zürich: Kanton 95 % + Stadt 119 % = 214 %.

4. Netto

Was übrig bleibt

Das Netto ist der Gewinn abzüglich AHV-Beiträgen, Verwaltungskosten und der Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde. Da die AHV-Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind, sinkt die Steuerlast entsprechend — der Rechner berücksichtigt das.

Häufige Fragen zum Netto von Selbstständigerwerbenden

Die wichtigsten Punkte zu AHV-Beiträgen und Steuern in der Schweiz

Nein. Eine Einzelfirma (raison individuelle) zahlt keine Gewinnsteuer wie eine GmbH oder AG. Der Geschäftsgewinn wird als Einkommen der natürlichen Person versteuert — zusammen mit dem übrigen Einkommen, progressiv bei Bund, Kanton und Gemeinde. Erst eine Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) zahlt Gewinnsteuer, und der Inhaber gilt dann als Angestellter seiner Firma.
Ab einem Jahresgewinn von CHF 60'500 beträgt der Beitragssatz 10,0 % (AHV 8,1 % + IV 1,4 % + EO 0,5 %). Bei tieferem Gewinn gilt eine sinkende Skala (von 9,321 % bis 5,371 %) und ein Mindestbeitrag von CHF 530 im Jahr. Dazu erhebt die Ausgleichskasse Verwaltungskosten von 3–5 % der Beiträge. Anders als Angestellte zahlst du den ganzen Betrag selbst (kein Arbeitgeberanteil).
Weil sie sich von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde stark unterscheidet. Modelliert ist die Stadt Zürich (Tarif §35 StG × Steuerfuss Kanton 95 % + Stadt 119 % = 214 %). In steuergünstigen Kantonen wie Zug, Schwyz oder Nidwalden kann die Belastung weniger als die Hälfte betragen, in Genf, Waadt oder Neuenburg deutlich mehr. Einheitlich in der ganzen Schweiz sind nur die direkte Bundessteuer und die AHV/IV/EO-Beiträge.
Nein. Der Rechner liefert einen Orientierungswert nach den Tarifen 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Das steuerbare Einkommen ist hier vereinfachend als Gewinn minus AHV-Beiträge angesetzt; reale Abzüge (Säule 3a, Versicherungsprämien, Kinderabzüge) senken die Steuer zusätzlich. Für verbindliche Werte nutze den AHV-Beitragsrechner und den offiziellen Steuerrechner der ESTV bzw. des Kantons Zürich.