Eingabe mit Hochkomma als Tausendertrennzeichen (80'000) oder als reine Zahl (80000).
Berechne deinen Nettolohn aus dem Bruttojahreslohn: Sozialabgaben des Arbeitnehmers (AHV/IV/EO und ALV), direkte Bundessteuer (DBST) sowie Kantons- und Gemeindesteuer am Beispiel der Stadt Zürich — vollständig in CHF aufgeschlüsselt.
Eingabe mit Hochkomma als Tausendertrennzeichen (80'000) oder als reine Zahl (80000).
Verheiratete werden mit dem Verheiratetentarif (Bund und Kanton) veranlagt.
Pro Kind: Kinderabzug Kanton ZH 2026 = 9'400 CHF und Elterntarif-Abzug Bund = 263 CHF von der Steuer.
Ohne Kirchenmitgliedschaft entfällt die Kirchensteuer (Standardprofil).
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Orientierungswert, keine offizielle oder steuerberatende Auskunft. Berechnung nach den Schweizer Rechengrössen mit Gültigkeit ab 01.01.2026 (Tarife 2026). Datenstand: 29.06.2026. Modell: alleinstehende Person mit 2. Säule, wohnhaft in der Stadt Zürich (Steuerfuss Kanton 95 % + Gemeinde 119 % = 214 %), vereinfachte Abzüge. Die Kantons- und Gemeindesteuer ändert sich je nach Wohnort erheblich; nur die direkte Bundessteuer und die AHV/IV/EO-/ALV-Beiträge sind schweizweit einheitlich. Die berufliche Vorsorge (BVG/2. Säule) und die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) sind nicht abgezogen und senken den realen Nettolohn zusätzlich. Rechtsgrundlage: AHVG Art.8 + Merkblatt 2.01 (AHV 4,35% / IV 0,7% / EO 0,25% trabajador, ALV 1,1% hasta 148.200); DBG/ESTV Tarife direkte Bundessteuer ab 2026 (Grundtarif + Verheiratetentarif, tope carga media 11,5%); §35 StG Zürich (einfache Staatssteuer ab Steuerperiode 2026); Steuerfuss ZH Kanton 95% + Stadt Zürich 119% = 214%.
In der Schweiz werden zuerst die Sozialabgaben abgezogen, danach folgen die Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde
Der Arbeitnehmer trägt die Hälfte der Beiträge: AHV 4,35 %, IV 0,7 % und EO 0,25 % (zusammen 5,3 %) auf den gesamten Lohn ohne Limite, dazu die Arbeitslosenversicherung ALV 1,1 %.
Der Bund erhebt die direkte Bundessteuer nach einem progressiven Tarif. Für Alleinstehende bleibt das Einkommen bis 15'200 CHF steuerfrei; der Grenzsatz steigt stufenweise. Der durchschnittliche Steuersatz ist auf 11,5 % begrenzt.
Jeder Kanton legt eine einfache Staatssteuer fest; die effektive Steuer ergibt sich aus dieser mal dem Steuerfuss von Kanton und Gemeinde. In der Stadt Zürich 2026: Kanton 95 % + Gemeinde 119 % = 214 %.
Die berufliche Vorsorge (BVG/2. Säule) zieht je nach Alter rund die Hälfte von 7/10/15/18 % des koordinierten Lohns ab; die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) rund 1–2 %. Beide sind kassen- bzw. arbeitgeberspezifisch.
Die wichtigsten Fragen rund um Bruttolohn, Nettolohn und Abzüge in der Schweiz
Wie viel von deinem Bruttolohn tatsächlich auf dem Konto landet, entscheidet sich in der Schweiz an zwei Stellen: den Sozialabgaben und den Steuern. Dieser Rechner bildet beide Schritte mit den offiziellen Rechengrössen 2026 nach und zeigt jeden Abzug einzeln in CHF — vom AHV-Beitrag bis zur Kantons- und Gemeindesteuer der Stadt Zürich. So siehst du auf einen Blick, was netto übrig bleibt und wie hoch deine Abgabenquote ist.
Zuerst werden die Beiträge an die 1. Säule und die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Der Arbeitnehmer zahlt 5,3 % für AHV/IV/EO auf den gesamten Lohn ohne obere Limite und 1,1 % ALV bis zu einem Jahreslohn von 148'200 CHF. Der Arbeitgeber trägt jeweils denselben Anteil. Ab dem ALV-Plafond sinkt die Sozialabgabenquote leicht, weil für den darüber liegenden Lohnteil keine ALV mehr anfällt.
Für die Steuer zählt nicht der Bruttolohn, sondern das steuerbare Einkommen. Vom Nettolohn (nach Sozialabgaben) werden die Berufskosten (Pauschale 3 %, mindestens 2'000, höchstens 4'000 CHF) und der Versicherungsabzug abgezogen. Auf dieses Einkommen wird der Tarif der direkten Bundessteuer angewandt: für Alleinstehende ist das Einkommen bis 15'200 CHF steuerfrei, danach steigt der Grenzsteuersatz stufenweise; der durchschnittliche Satz ist auf 11,5 % begrenzt. Verheiratete werden mit dem günstigeren Verheiratetentarif veranlagt.
Der grösste und am stärksten variierende Steuerposten ist die Kantons- und Gemeindesteuer. Der Kanton Zürich legt eine einfache Staatssteuer nach §35 StG fest; die effektive Steuer ist diese mal dem Steuerfuss. In der Stadt Zürich 2026 beträgt er 214 % (Kanton 95 % + Gemeinde 119 %). Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich rund 10 % der einfachen Staatssteuer. An einem anderen Wohnort ändern sich Tarif und Steuerfuss vollständig — deshalb ist dieser Wert nur eine Referenz für die Stadt Zürich.
Hinweis: Die Werte sind mit den offiziellen Tarifen 2026 berechnet (DBST-Grundtarif, einfache Staatssteuer ZH × Steuerfuss 214 %, AHV/IV/EO 5,3 % und ALV 1,1 %) und dienen der Orientierung. Pensionskasse (2. Säule) und NBU sind nicht enthalten und senken den realen Nettolohn. Den Steueranteil kannst du im offiziellen Steuerrechner der ESTV gegenprüfen.
Weitere nützliche Werkzeuge für deine täglichen Berechnungen
Rechne die MWST (8,1 %, 2,6 %, 3,8 %) zu jedem Preis hinzu oder ziehe sie ab.
Berechne den Prozentsatz einer Menge, welcher Anteil es ist, Zu- und Abschläge.
Löse Proportionen "A verhält sich zu B wie C zu X", direkt und umgekehrt.
Berechne, wie viele Tage, Wochen und Monate zwischen zwei Daten liegen.