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Mehrwertsteuer-Rechner Schweiz

Füge die Mehrwertsteuer (MWST) zu jedem Preis hinzu oder rechne sie heraus. Berechne Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttopreis mit den offiziellen Schweizer Steuersätzen.

MWST 8.1 %, 2.6 % und 3.8 % Sofortiges Ergebnis Offizielle Sätze 2026

Mehrwertsteuer berechnen

Art der Berechnung
CHF
Steuersatz

Bruttopreis (mit MWST)

108.10 CHF
inkl. 8.1 % MWST
Nettobetrag100.00 CHF
MWST (8.1 %)+8.10 CHF
Bruttobetrag108.10 CHF

Formel: 100 × 1.081 = 108.10 CHF

Mehrwertsteuersätze in der Schweiz 2026

Erfahre, welcher Steuersatz für welche Produkte und Dienstleistungen gilt

Normalsatz 8.1 %

Die meisten Produkte

Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, alkoholische Getränke, Möbel und die meisten gewerblichen Dienstleistungen sowie für die Verpflegung vor Ort in der Gastronomie. Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 MWSTG.

Zum Hinzufügen
Multipliziere mit 1.081
Beispiel: 100 CHF × 1.081 = 108.10 CHF

Reduzierter Satz 2.6 %

Grundbedarf und Kultur

Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Medikamente, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch elektronisch), Saatgut und Futtermittel sowie Verpflegung zum Mitnehmen (Take-away). Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 2 MWSTG.

Zum Hinzufügen
Multipliziere mit 1.026
Beispiel: 100 CHF × 1.026 = 102.60 CHF

Sondersatz 3.8 %

Beherbergung

Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück) in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen unterliegen dem Sondersatz von 3.8 %. Dieser Satz ist gesetzlich befristet, wurde aber wiederholt verlängert (zuletzt bis 2027). Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 4 MWSTG.

Zum Hinzufügen
Multipliziere mit 1.038
Beispiel: 200 CHF × 1.038 = 207.60 CHF

Ausgenommen & befreit

Ohne MWST

Von der Steuer ausgenommen sind u. a. Heilbehandlungen, Bildung, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Vermietung und Verkauf von Immobilien (Art. 21 MWSTG) – ohne Recht auf Vorsteuerabzug. Exporte sind echt befreit (Art. 23 MWSTG): 0 % effektiv, aber mit Vorsteuerabzug.

Wichtig
«Ausgenommen» (Art. 21) ist nicht dasselbe wie «befreit» (Art. 23): Nur bei Exporten bleibt der Vorsteuerabzug erhalten.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur MWST in der Schweiz

Um die MWST hinzuzufügen, multiplizierst du den Nettobetrag mit (1 + Satz/100). Beispiel: 100 CHF + 8,1 % MWST = 100 × 1.081 = 108.10 CHF. Um die MWST herauszurechnen, teilst du durch denselben Faktor: 108.10 / 1.081 = 100 CHF.
Teile den Bruttopreis durch (1 + Satz/100). Beim Normalsatz von 8,1 % teilst du durch 1.081. Beispiel: 108.10 CHF / 1.081 = 100 CHF Nettobetrag. Der Steuerbetrag wäre dann 8.10 CHF.
Die Verpflegung vor Ort (Konsumation im Restaurant) unterliegt dem Normalsatz von 8,1 %. Verpflegung zum Mitnehmen (Take-away) gilt dagegen als Lebensmittellieferung und wird mit dem reduzierten Satz von 2,6 % besteuert. Entscheidend ist, ob du vor Ort konsumierst oder das Essen mitnimmst.
Lebensmittel und alkoholfreie Getränke unterliegen dem reduzierten Satz von 2,6 %. Alkoholische Getränke und Tabakwaren werden hingegen mit dem Normalsatz von 8,1 % besteuert. Beim Take-away gilt der reduzierte Satz, bei der Konsumation vor Ort der Normalsatz.
Ja. Bücher (gedruckt und als E-Book), Zeitungen und Zeitschriften unterliegen dem reduzierten Steuersatz von 2,6 %. Seit 2018 gilt dieser Satz ausdrücklich auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Werbecharakter.
Steuerpflichtig wird, wer im In- und Ausland einen weltweiten Umsatz von mindestens 100'000 CHF pro Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielt (Art. 10 MWSTG). Unterhalb dieser Grenze bist du von der Steuerpflicht befreit, kannst dich aber freiwillig anmelden, um den Vorsteuerabzug zu nutzen. Für nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine gilt eine Grenze von 250'000 CHF.
Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Umsatzgrenzen mit einem branchenabhängigen Saldosteuersatz abrechnen. Dabei wird die Steuer vereinfacht auf den Bruttoumsatz erhoben und die Vorsteuer ist pauschal abgegolten. Das reduziert den administrativen Aufwand, kann aber je nach Vorsteuervolumen vorteilhafter oder nachteiliger sein als die effektive Methode.
Bei ausgenommenen Leistungen (Art. 21 MWSTG, z. B. Gesundheit, Bildung, Finanz) wird keine MWST erhoben, dafür ist kein Vorsteuerabzug möglich. Bei echt befreiten Leistungen (Art. 23 MWSTG, vor allem Exporte) gilt ein effektiver Satz von 0 %, der Vorsteuerabzug bleibt aber erhalten.
Bei der effektiven Methode wird vierteljährlich abgerechnet; die Abrechnung und Zahlung sind innert 60 Tagen nach Ablauf des Quartals fällig. Bei der Saldosteuersatz-Methode erfolgt die Abrechnung halbjährlich. Zusätzlich ist nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Jahresabstimmung (Finalisierung) vorzunehmen. Eingereicht wird elektronisch über das Portal der ESTV.

Mehrwertsteuer in der Schweiz berechnen: vollständiger Leitfaden 2026

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen in der Schweiz erhoben. Sie ist eine rein eidgenössische (Bundes-)Steuer – es gibt keine kantonale oder kommunale MWST. Als Konsument zahlst du die Mehrwertsteuer bei jedem Einkauf. Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du sie berechnen, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen und abführen. Mit diesem Rechner fügst du die MWST zu jedem Preis hinzu oder rechnest sie schnell und genau in CHF heraus.

In der Schweiz gibt es 2026 drei Steuersätze: den Normalsatz von 8.1 % für die meisten Waren und Dienstleistungen, den reduzierten Satz von 2.6 % für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen sowie den Sondersatz von 3.8 % für Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück). Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 (Anhebung im Rahmen der AHV-Reform 21). Daneben existieren ausgenommene Leistungen (Art. 21) und echt befreite Exporte (Art. 23).

Vollständige Tabelle der Mehrwertsteuersätze 2026

Steuersatz Prozentsatz Multiplikator Divisor
Normalsatz 8.1 % × 1.081 / 1.081
Reduziert 2.6 % × 1.026 / 1.026
Sondersatz Beherbergung 3.8 % × 1.038 / 1.038
Ausgenommen / befreit 0 % / — × 1.00 / 1.00

Praxisbeispiel: Rechnung mit Mehrwertsteuer

So sollte die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung ausgewiesen werden:

Beratungsleistung 500.00 CHF
Nettobetrag 500.00 CHF
MWST (8,1 %) 40.50 CHF
GESAMTBETRAG 540.50 CHF

Mehrwertsteuer nach Branchen und Produkten

Wohnen

  • Handwerker- und Bauleistungen8,1 %
  • Strom und Erdgas8,1 %
  • Wasserversorgung (Leitungswasser)2,6 %
  • Vermietung von Wohnraumausgenommen

Lebensmittel

  • Brot, Milch, Obst, Gemüse, Eier2,6 %
  • Fleisch, Käse, Grundnahrungsmittel2,6 %
  • Alkoholfreie Getränke, Wasser2,6 %
  • Alkoholische Getränke, Tabak8,1 %
  • Verpflegung vor Ort im Restaurant8,1 %

Dienstleistungen

  • Beratung, Rechtsanwälte8,1 %
  • Hotelübernachtung mit Frühstück3,8 %
  • Bildung, Finanz- und Versicherungsdiensteausgenommen
  • Ärztliche Heilbehandlungausgenommen

Kultur und Verkehr

  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften2,6 %
  • Personenverkehr (ÖV, Bahn, Bus)8,1 %
  • Kulturelle Veranstaltungen (Theater, Museen)ausgenommen
  • Elektronik, Kleidung, Möbel8,1 %

MWST-Abrechnung bei der ESTV

Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du die Mehrwertsteuer regelmässig der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen. Dies sind die wichtigsten Abrechnungen und Fristen:

Abrechnung Beschreibung Häufigkeit Frist
MWST-Abrechnung (effektiv) Laufende Abrechnung der MWST Vierteljährlich Innert 60 Tagen nach Quartalsende
Saldosteuersatz-Abrechnung Vereinfachte Methode für KMU Halbjährlich Innert 60 Tagen nach Semesterende
Jahresabstimmung Finalisierung nach Geschäftsjahr Jährlich Bis 240 Tage nach Geschäftsjahresende
Bezugsteuer Steuer auf Leistungsbezug aus dem Ausland Mit der Abrechnung Innert 60 Tagen nach Periodenende

Vorsteuer und Umsatzsteuer (Steuerzahllast)

Vorsteuer

Die Mehrwertsteuer, die du auf deine Einkäufe zahlst als Unternehmer oder Selbstständiger. Du kannst sie von deiner Steuerzahllast abziehen.

Beispiel: Du kaufst Material für 108.10 CHF (100 netto + 8.10 MWST). Diese 8.10 CHF sind Vorsteuer.

Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer, die du auf deine Verkäufe erhebst und deinen Kunden in Rechnung stellst. Diese Steuer führst du der ESTV ab.

Beispiel: Du verkaufst eine Leistung für 540.50 CHF (500 netto + 40.50 MWST). Diese 40.50 CHF sind Umsatzsteuer.

Berechnung der Steuerzahllast (zu zahlen / zu erstatten)

Steuerzahllast = Umsatzsteuer (Verkäufe) − Vorsteuer (Einkäufe)

Umsatzsteuer (Verkäufe)

40.50 CHF

Vorsteuer (Einkäufe)

−8.10 CHF

An die ESTV

32.40 CHF

Steuerpflicht und Befreiung (Art. 10 MWSTG)

Wer unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibt, ist von der Steuerpflicht befreit und muss keine MWST ausweisen:

Umsatzgrenzen

Voraussetzung für die Befreiung von der Steuerpflicht

  • Weltweiter Umsatz< 100'000 CHF
  • Sport-/Kulturvereine< 250'000 CHF
  • Vorsteuerabzugnur bei Anmeldung

Gut zu wissen

Folgen der Regelung in der Praxis

  • Keine MWST auf Rechnungen ausweisen
  • Freiwillige Anmeldung für den Vorsteuerabzug möglich
  • Saldosteuersatz-Methode reduziert den Aufwand für KMU

Hinweis: Dieser Rechner ist ein unverbindliches Hilfsmittel. Für konkrete steuerliche Fragen wende dich an einen Treuhänder oder an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Die Mehrwertsteuersätze können sich durch Gesetzesänderungen ändern (Rechtsgrundlage: MWSTG, SR 641.20).