Füge die Mehrwertsteuer (MWST) zu jedem Preis hinzu oder rechne sie heraus. Berechne Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttopreis mit den offiziellen Schweizer Steuersätzen.
Formel: 100 × 1.081 = 108.10 CHF
Erfahre, welcher Steuersatz für welche Produkte und Dienstleistungen gilt
Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, alkoholische Getränke, Möbel und die meisten gewerblichen Dienstleistungen sowie für die Verpflegung vor Ort in der Gastronomie. Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 1 MWSTG.
Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Medikamente, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch elektronisch), Saatgut und Futtermittel sowie Verpflegung zum Mitnehmen (Take-away). Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 2 MWSTG.
Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück) in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen unterliegen dem Sondersatz von 3.8 %. Dieser Satz ist gesetzlich befristet, wurde aber wiederholt verlängert (zuletzt bis 2027). Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 4 MWSTG.
Von der Steuer ausgenommen sind u. a. Heilbehandlungen, Bildung, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Vermietung und Verkauf von Immobilien (Art. 21 MWSTG) – ohne Recht auf Vorsteuerabzug. Exporte sind echt befreit (Art. 23 MWSTG): 0 % effektiv, aber mit Vorsteuerabzug.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur MWST in der Schweiz
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen in der Schweiz erhoben. Sie ist eine rein eidgenössische (Bundes-)Steuer – es gibt keine kantonale oder kommunale MWST. Als Konsument zahlst du die Mehrwertsteuer bei jedem Einkauf. Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du sie berechnen, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen und abführen. Mit diesem Rechner fügst du die MWST zu jedem Preis hinzu oder rechnest sie schnell und genau in CHF heraus.
In der Schweiz gibt es 2026 drei Steuersätze: den Normalsatz von 8.1 % für die meisten Waren und Dienstleistungen, den reduzierten Satz von 2.6 % für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen sowie den Sondersatz von 3.8 % für Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück). Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 (Anhebung im Rahmen der AHV-Reform 21). Daneben existieren ausgenommene Leistungen (Art. 21) und echt befreite Exporte (Art. 23).
So sollte die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung ausgewiesen werden:
Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du die Mehrwertsteuer regelmässig der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen. Dies sind die wichtigsten Abrechnungen und Fristen:
Die Mehrwertsteuer, die du auf deine Einkäufe zahlst als Unternehmer oder Selbstständiger. Du kannst sie von deiner Steuerzahllast abziehen.
Beispiel: Du kaufst Material für 108.10 CHF (100 netto + 8.10 MWST). Diese 8.10 CHF sind Vorsteuer.
Die Mehrwertsteuer, die du auf deine Verkäufe erhebst und deinen Kunden in Rechnung stellst. Diese Steuer führst du der ESTV ab.
Beispiel: Du verkaufst eine Leistung für 540.50 CHF (500 netto + 40.50 MWST). Diese 40.50 CHF sind Umsatzsteuer.
Steuerzahllast = Umsatzsteuer (Verkäufe) − Vorsteuer (Einkäufe)
Umsatzsteuer (Verkäufe)
40.50 CHF
Vorsteuer (Einkäufe)
−8.10 CHF
An die ESTV
32.40 CHF
Wer unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibt, ist von der Steuerpflicht befreit und muss keine MWST ausweisen:
Voraussetzung für die Befreiung von der Steuerpflicht
Folgen der Regelung in der Praxis
Hinweis: Dieser Rechner ist ein unverbindliches Hilfsmittel. Für konkrete steuerliche Fragen wende dich an einen Treuhänder oder an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Die Mehrwertsteuersätze können sich durch Gesetzesänderungen ändern (Rechtsgrundlage: MWSTG, SR 641.20).
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