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Selbstständigen-Netto-Rechner Österreich

Berechne aus deinem jährlichen Gewinn als Gewerbetreibender, Neuer Selbstständiger oder Freiberufler, was nach den SVS-Beiträgen (GSVG) und der Einkommensteuer netto übrig bleibt. Sozialversicherung nach SVS/GSVG, Steuertarif nach §33 EStG 2026.

SVS / GSVG (PV, KV, SV, UV) Einkommensteuer §33 EStG Live-Ergebnis

Deine Angaben

€ / Jahr

Gib den steuerlichen Gewinn ein (nicht den Umsatz). Dieser dient zugleich als Beitragsgrundlage für die SVS. Nachkommastellen mit Komma oder Punkt erlaubt.

Gewinnfreibetrag (§10 EStG)

Der Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn, max. 4.950 €) wird immer automatisch berücksichtigt. Über 33.000 € kommt der investitionsbedingte Teil nur dazu, wenn du entsprechend investierst (13 % / 7 % / 4,5 %, gesamt max. 46.400 €).

Gut zu wissen

Die SVS-Beiträge werden auf eine Beitragsgrundlage zwischen 6.613,20 € (551,10 €/Monat) und 97.020 € (8.085 €/Monat) im Jahr berechnet — bei sehr niedrigem Gewinn gilt die Mindestbeitragsgrundlage, bei sehr hohem die Höchstbeitragsgrundlage. In den ersten drei Jahren (Jungunternehmer) ist die Grundlage vorläufig und wird später nachbemessen.

Netto pro Jahr

— € / Monat
Gewinn (vor Abgaben)
Beitragsgrundlage
Pensionsversicherung (18,5 %)
Krankenversicherung (6,8 %)
Selbständigenvorsorge (1,53 %)
Unfallversicherung (fix)
SVS-Beiträge gesamt
Gewinn nach SVS
Gewinnfreibetrag (§10)
Einkommen (steuerpflichtig)
Einkommensteuer (§33 EStG)
Gesamtbelastung
Netto pro Jahr
Effektive Gesamtbelastung

Die Einkommensteuer wird nach dem Tarif §33 EStG 2026 berechnet, die SVS-Beiträge nach den GSVG-Sätzen. Das steuerpflichtige Einkommen ergibt sich aus dem Gewinn abzüglich SVS und Gewinnfreibetrag.

Orientierungswert, keine offizielle Berechnung. Werte, SVS-Sätze und Steuertarif mit Stand 01.01.2026 (Veranlagungsjahr 2026). Das Ergebnis ersetzt keine Steuer- oder SVS-Beratung: die tatsächliche Beitragsgrundlage wird aus dem Steuerbescheid samt Hinzurechnung der KV-/PV-Beiträge ermittelt (Nachbemessung), und das steuerpflichtige Einkommen hängt von weiteren Sonderausgaben, Absetzbeträgen (z. B. Familienbonus Plus) und dem genauen Gewinnfreibetrag ab. Verbindlich sind der SVS-Beitragsrechner und FinanzOnline / das Formular E1.

So wird dein Netto als Selbstständiger in Österreich berechnet

Vom Gewinn über die SVS-Beiträge und die Einkommensteuer bis zum Netto — Schritt für Schritt

1. Gewinn statt Umsatz

Bemessungsgrundlage

Anders als Angestellte versteuern Selbstständige nicht den Umsatz, sondern den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Dieser Gewinn ist die Grundlage für die Einkommensteuer und — als Beitragsgrundlage — auch für die SVS-Beiträge.

2. SVS-Beiträge (GSVG)

Du zahlst den vollen Beitrag

Ohne Dienstgeber trägst du den gesamten Beitrag selbst: Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 % und Selbständigenvorsorge 1,53 % (gesamt 26,83 %) auf die Beitragsgrundlage, dazu die fixe Unfallversicherung (12,95 €/Monat). Die Grundlage liegt zwischen 6.613,20 € und 97.020 € im Jahr. Die SVS-Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar.

3. Gewinnfreibetrag §10 EStG

Vor der Steuer

Bevor die Steuer berechnet wird, mindert der Gewinnfreibetrag die Bemessungsgrundlage: der Grundfreibetrag von 15 % (bis 33.000 € Gewinn, max. 4.950 €) steht automatisch zu, ein investitionsbedingter Teil (13 % / 7 % / 4,5 %) nur bei entsprechender Investition — gesamt bis 46.400 €.

4. Einkommensteuer §33 EStG

Progressiver Tarif

Auf das verbleibende Einkommen wird der progressive Tarif §33 angewandt: bis 13.539 € fällt keine Steuer an, danach steigen die Sätze stufenweise von 20 % bis 50 % (ab 1 Mio. € befristet 55 %). Das Netto ergibt sich aus dem Gewinn minus SVS-Beiträgen und Einkommensteuer.

Häufige Fragen zum Netto von Selbstständigen in Österreich

Die wichtigsten Punkte zu SVS-Beiträgen und Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler

Du versteuerst den Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Auf den Gewinn (nach Abzug der SVS-Beiträge und des Gewinnfreibetrags) wird die Einkommensteuer nach §33 EStG erhoben. Die Umsatzsteuer (20 %) ist davon unabhängig; Kleinunternehmer sind bis 55.000 € Umsatz davon befreit.
Als Selbstständiger im GSVG zahlst du 18,5 % Pensionsversicherung, 6,8 % Krankenversicherung und 1,53 % Selbständigenvorsorge (gesamt 26,83 %) auf die Beitragsgrundlage, dazu die fixe Unfallversicherung von 12,95 €/Monat. Die Grundlage liegt zwischen der Mindestbeitragsgrundlage (551,10 €/Monat) und der Höchstbeitragsgrundlage (8.085 €/Monat) — sehr niedrige oder sehr hohe Gewinne ändern den Beitrag daher nicht mehr.
Der Gewinnfreibetrag (§10 EStG) reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn. Der Grundfreibetrag von 15 % (bis 33.000 € Gewinn, also max. 4.950 €) steht automatisch ohne Investition zu. Für Gewinne über 33.000 € gibt es zusätzlich einen investitionsbedingten Freibetrag (13 % / 7 % / 4,5 %), wenn du in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investierst — insgesamt bis 46.400 €.
Nein. Der Rechner liefert einen Orientierungswert nach den Sätzen und der Tarifstufe 2026 und ersetzt keine Beratung. Die SVS ermittelt die endgültige Beitragsgrundlage aus dem Steuerbescheid (inkl. Hinzurechnung der Beiträge) und bemisst in den ersten Jahren nach (Nachbemessung). Für verbindliche Werte nutze den SVS-Beitragsrechner und FinanzOnline bzw. das Formular E1.