Gib den steuerlichen Gewinn ein (nicht den Umsatz). Dieser dient zugleich als Beitragsgrundlage für die SVS. Nachkommastellen mit Komma oder Punkt erlaubt.
Berechne aus deinem jährlichen Gewinn als Gewerbetreibender, Neuer Selbstständiger oder Freiberufler, was nach den SVS-Beiträgen (GSVG) und der Einkommensteuer netto übrig bleibt. Sozialversicherung nach SVS/GSVG, Steuertarif nach §33 EStG 2026.
Gib den steuerlichen Gewinn ein (nicht den Umsatz). Dieser dient zugleich als Beitragsgrundlage für die SVS. Nachkommastellen mit Komma oder Punkt erlaubt.
Der Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn, max. 4.950 €) wird immer automatisch berücksichtigt. Über 33.000 € kommt der investitionsbedingte Teil nur dazu, wenn du entsprechend investierst (13 % / 7 % / 4,5 %, gesamt max. 46.400 €).
Die SVS-Beiträge werden auf eine Beitragsgrundlage zwischen 6.613,20 € (551,10 €/Monat) und 97.020 € (8.085 €/Monat) im Jahr berechnet — bei sehr niedrigem Gewinn gilt die Mindestbeitragsgrundlage, bei sehr hohem die Höchstbeitragsgrundlage. In den ersten drei Jahren (Jungunternehmer) ist die Grundlage vorläufig und wird später nachbemessen.
Die Einkommensteuer wird nach dem Tarif §33 EStG 2026 berechnet, die SVS-Beiträge nach den GSVG-Sätzen. Das steuerpflichtige Einkommen ergibt sich aus dem Gewinn abzüglich SVS und Gewinnfreibetrag.
Orientierungswert, keine offizielle Berechnung. Werte, SVS-Sätze und Steuertarif mit Stand 01.01.2026 (Veranlagungsjahr 2026). Das Ergebnis ersetzt keine Steuer- oder SVS-Beratung: die tatsächliche Beitragsgrundlage wird aus dem Steuerbescheid samt Hinzurechnung der KV-/PV-Beiträge ermittelt (Nachbemessung), und das steuerpflichtige Einkommen hängt von weiteren Sonderausgaben, Absetzbeträgen (z. B. Familienbonus Plus) und dem genauen Gewinnfreibetrag ab. Verbindlich sind der SVS-Beitragsrechner und FinanzOnline / das Formular E1.
Vom Gewinn über die SVS-Beiträge und die Einkommensteuer bis zum Netto — Schritt für Schritt
Anders als Angestellte versteuern Selbstständige nicht den Umsatz, sondern den Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Dieser Gewinn ist die Grundlage für die Einkommensteuer und — als Beitragsgrundlage — auch für die SVS-Beiträge.
Ohne Dienstgeber trägst du den gesamten Beitrag selbst: Pensionsversicherung 18,5 %, Krankenversicherung 6,8 % und Selbständigenvorsorge 1,53 % (gesamt 26,83 %) auf die Beitragsgrundlage, dazu die fixe Unfallversicherung (12,95 €/Monat). Die Grundlage liegt zwischen 6.613,20 € und 97.020 € im Jahr. Die SVS-Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Bevor die Steuer berechnet wird, mindert der Gewinnfreibetrag die Bemessungsgrundlage: der Grundfreibetrag von 15 % (bis 33.000 € Gewinn, max. 4.950 €) steht automatisch zu, ein investitionsbedingter Teil (13 % / 7 % / 4,5 %) nur bei entsprechender Investition — gesamt bis 46.400 €.
Auf das verbleibende Einkommen wird der progressive Tarif §33 angewandt: bis 13.539 € fällt keine Steuer an, danach steigen die Sätze stufenweise von 20 % bis 50 % (ab 1 Mio. € befristet 55 %). Das Netto ergibt sich aus dem Gewinn minus SVS-Beiträgen und Einkommensteuer.
Die wichtigsten Punkte zu SVS-Beiträgen und Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler