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Abfertigungsrechner Österreich

Berechne deine Abfertigung ALT (§23 AngG: Vielfaches des Monatsentgelts je Dienstzeit) oder das BV-Kapital der Abfertigung NEU (1,53 % nach BMSVG) – samt der begünstigten 6 %-Lohnsteuer nach §67 Abs. 3 EStG. Welches System gilt, hängt vom Beginn des Dienstverhältnisses ab (vor bzw. ab 1.1.2003).

Abfertigung alt §23 AngG Abfertigung neu (BMSVG 1,53 %) 6 % Lohnsteuer §67 Abs. 3 EStG

Deine Angaben

Welches System gilt für dich?

Maßgeblich ist der Beginn des Dienstverhältnisses: vor dem 1.1.2003 → System ALT (sofern kein Übertritt erfolgt ist); ab dem 1.1.2003 → System NEU (BV-Kasse).

Laufendes Bruttomonatsgehalt. Die 1,53 % werden auch von den Sonderzahlungen einbehalten – daher rechnen wir mit dem Jahresentgelt aus der gewählten Anzahl an Gehältern.

Gehälter pro Jahr

In Österreich sind 14 Gehälter üblich (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die BV-Beiträge fallen auch auf diese Sonderzahlungen an.

Beitragsjahre (BV-Kasse)
Jahre

Jahre, in denen 1,53 % eingezahlt wurden. Ein Auszahlungsanspruch besteht erst ab 3 Jahren (36 Monaten) und bei nicht schädlicher Beendigung. Der erste Monat ist beitragsfrei.

BV-Kapital (aus Beiträgen)

6.372,45 €
1,53 % × 42.000 € × 10 Jahre − 1 Monat
Jahresentgelt (Bemessung)42.000 €
Jahresbeitrag (1,53 %)642,60 €
Beitragsjahre10
Auszahlbar (≥ 3 Jahre)ja
BV-Kapital (Beiträge)6.372,45 €
Besteuerung (§67 Abs. 3 EStG)
Lohnsteuer (6 %, ohne SV)382,35 €
Abfertigung netto (ca.)5.990,10 €

Die Abfertigung NEU ist keine fixe Summe: ausgewiesen wird das angesparte Kapital aus den Beiträgen. Dazu kommt das Veranlagungsergebnis der BV-Kasse (Kapitalgarantie: nie weniger als eingezahlt). Bei Auszahlung als Kapital werden 6 % Lohnsteuer einbehalten.

Orientierungswert, keine offizielle, anwaltliche oder steuerberatende Auskunft. Berechnung nach österreichischem Recht mit Gültigkeit ab 01.01.2026 (Stand 2026). Datenstand: 28.06.2026. Das tatsächliche BV-Kapital der Abfertigung NEU hängt vom Veranlagungsergebnis der Vorsorgekasse ab und ist nicht im Vorhinein bestimmbar (Kapitalgarantie). Ein amtlicher Abfertigungsrechner des Bundes existiert nicht; Vergleichsrechner bieten die Arbeiterkammer (AK) und die BV-Kassen. Rechtsgrundlage: §23 AngG / Arbeiter-AbfertigungsG (Abfertigung ALT: multiplicadores 2/3/4/6/9/12 por antigüedad 3/5/10/15/20/25); BMSVG (Abfertigung NEU: 1,53%, 1.er mes free, >=3 años para cobro); §67 Abs.3 EStG (Lohnsteuer favorable 6%, sin SV).

Wie die Abfertigung in Österreich berechnet wird

Zwei Systeme, ein begünstigter Steuersatz – verständlich erklärt

Zwei Systeme: alt & neu

Stichtag 1.1.2003

Welches System gilt, entscheidet allein der Beginn des Dienstverhältnisses: vor dem 1.1.2003 die Abfertigung ALT (Direktanspruch gegen den Arbeitgeber, §23 AngG), ab dem 1.1.2003 die Abfertigung NEU (Betriebliche Vorsorgekasse, BMSVG). Es sind eigenständige österreichische Gesetze – nicht das deutsche Abfindungsrecht.

Wichtig
Wer vor 2003 begonnen hat, kann durch einen Übertritt ins System NEU gewechselt sein. Dann gilt für die Zeit ab Übertritt die BV-Kasse.

Abfertigung ALT (§23 AngG)

2/3/4/6/9/12 Entgelte

Der Anspruch ist ein Vielfaches des Monatsentgelts nach ununterbrochener Dienstzeit: ab 3 Jahren 2, ab 5 Jahren 3, ab 10 Jahren 4, ab 15 Jahren 6, ab 20 Jahren 9 und ab 25 Jahren 12 Monatsentgelte. Bemessung ist das letzte Monatsentgelt inkl. anteiliger Sonderzahlungen.

Beispiel
3.000 € Monatsentgelt, 10 Dienstjahre → 4 × 3.000 € = 12.000 € brutto.

Abfertigung NEU (BMSVG)

1,53 % in die BV-Kasse

Der Arbeitgeber zahlt 1,53 % des Bruttoentgelts (inkl. Sonderzahlungen) ab dem 2. Monat in die gewählte BV-Kasse. Das angesparte Kapital plus Veranlagungsergebnis ist die Abfertigung. Auszahlbar ist es ab 3 Beitragsjahren und bei nicht schädlicher Beendigung; sonst bleibt es als Anwartschaft am Konto.

Beispiel
42.000 € Jahresentgelt → 642,60 €/Jahr. Nach 10 Jahren (1. Monat frei) rund 6.372 € aus Beiträgen + Erträge.

Steuer: nur 6 %

§67 Abs. 3 EStG

Sowohl die gesetzliche Abfertigung alt als auch das BV-Kapital neu werden mit dem begünstigten festen Satz von 6 % Lohnsteuer besteuert – ohne Sozialversicherung. Netto bleiben also rund 94 %. Wird das BV-Kapital statt Auszahlung in eine Pensions-/Rentenlösung übertragen, ist es steuerfrei.

Beispiel
10.000 € brutto → 600 € Lohnsteuer (6 %) → 9.400 € netto.

Häufige Fragen zur Abfertigung in Österreich

Die wichtigsten Fragen zu System, Höhe, Anspruch und Steuer

Entscheidend ist allein der Beginn des Dienstverhältnisses: vor dem 1.1.2003 gilt grundsätzlich die Abfertigung ALT (§23 AngG), ab dem 1.1.2003 die Abfertigung NEU (BV-Kasse, BMSVG). Wer vor 2003 begann, kann durch einen Übertritt ins System neu gewechselt sein.
Sie beträgt ein Vielfaches des Monatsentgelts nach ununterbrochener Dienstzeit: 2 Monatsentgelte ab 3 Jahren, 3 ab 5, 4 ab 10, 6 ab 15, 9 ab 20 und 12 ab 25 Jahren. Das Monatsentgelt umfasst auch anteilige Sonderzahlungen (13./14.).
Der Arbeitgeber zahlt 1,53 % des Bruttoentgelts (inkl. Sonderzahlungen) ab dem 2. Monat in eine Betriebliche Vorsorgekasse. Das angesparte Kapital plus Veranlagungsergebnis (mit Kapitalgarantie) ist die Abfertigung. Der exakte Betrag ist nicht im Vorhinein bestimmbar, weil die Erträge schwanken.
Ein Auszahlungsanspruch besteht ab 3 Beitragsjahren (36 Monaten) und nur bei nicht schädlicher Beendigung (Arbeitgeberkündigung, Fristablauf, einvernehmliche Lösung, berechtigter Austritt u. a.). Bei Selbstkündigung oder verschuldeter Entlassung bleibt das Kapital als Anwartschaft am Konto bis zu einer späteren gültigen Beendigung oder zur Pension.
Die gesetzliche Abfertigung (alt) und das BV-Kapital (neu) unterliegen einem begünstigten festen Lohnsteuersatz von 6 % nach §67 Abs. 3 EStG, ohne Sozialversicherung. Netto bleiben rund 94 %. Wird das BV-Kapital in eine Pensions-/Rentenlösung übertragen, ist es steuerfrei.
Zahlungen über die gesetzliche Abfertigung hinaus (freiwillige Abfertigung) folgen einem anderen Steuerregime: §67 Abs. 6 EStG (Viertelregelung mit Höchstgrenzen, bezogen auf die Höchstbeitragsgrundlage). Dieser Rechner bildet nur die gesetzliche Abfertigung mit dem 6 %-Satz ab.

Abfertigung in Österreich: alt, neu und die 6 %-Steuer

Die Abfertigung ist die österreichische Leistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Anders als in Deutschland kennt Österreich zwei eigenständige Systeme, deren Anwendung ausschließlich vom Beginn des Dienstverhältnisses abhängt: die Abfertigung ALT (für vor dem 1.1.2003 begonnene Verhältnisse, §23 Angestelltengesetz) und die Abfertigung NEU (für alle ab dem 1.1.2003 begonnenen Verhältnisse, Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz – BMSVG). Dieser Abfertigungsrechner zeigt für beide Systeme den Betrag und die begünstigte Besteuerung mit nur 6 % Lohnsteuer.

Abfertigung ALT: Vielfache des Monatsentgelts (§23 AngG)

Im alten System ist die Abfertigung ein Direktanspruch gegen den Arbeitgeber und beträgt ein Vielfaches des Monatsentgelts, gestaffelt nach ununterbrochener Dienstzeit. Die Formel lautet Abfertigung = Monatsentgelt × Multiplikator. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt des letzten Monats inklusive anteiliger Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und regelmäßiger variabler Bezüge. Bis zu 3 Monatsentgelte werden sofort mit Ende des Dienstverhältnisses fällig, der Rest kann ab dem 4. Monat in gleichen Monatsraten ausgezahlt werden.

Tabelle: Abfertigung alt nach Dienstzeit

Ununterbrochene Dienstzeit Anspruch Bei 3.000 € Monatsentgelt
ab 3 Jahren 2 Monatsentgelte 6.000 €
ab 5 Jahren 3 Monatsentgelte 9.000 €
ab 10 Jahren 4 Monatsentgelte 12.000 €
ab 15 Jahren 6 Monatsentgelte 18.000 €
ab 20 Jahren 9 Monatsentgelte 27.000 €
ab 25 Jahren 12 Monatsentgelte 36.000 €

Abfertigung NEU: 1,53 % in die BV-Kasse (BMSVG)

Im neuen System zahlt der Arbeitgeber laufend 1,53 % des Bruttoentgelts (inklusive Sonderzahlungen) in eine Betriebliche Vorsorgekasse ein – beginnend mit dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses (der erste Monat ist beitragsfrei). Das angesparte Kapital samt Veranlagungsergebnis bildet die Abfertigung, wobei eine Kapitalgarantie gilt: ausgezahlt wird mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge. Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht ab drei Beitragsjahren und nur, wenn die Beendigung nicht schädlich ist (z. B. Arbeitgeberkündigung, einvernehmliche Lösung, Fristablauf). Bei Selbstkündigung bleibt das Kapital als Anwartschaft erhalten. Da die Erträge der Vorsorgekasse schwanken, ist der genaue Betrag nicht im Vorhinein bestimmbar – der Rechner weist daher das Kapital aus den Beiträgen aus.

Besteuerung: begünstigte 6 % Lohnsteuer (§67 Abs. 3 EStG)

Sowohl die gesetzliche Abfertigung alt als auch das als Kapital ausgezahlte BV-Guthaben werden mit dem begünstigten festen Satz von 6 % Lohnsteuer besteuert und sind sozialversicherungsfrei. Netto bleiben damit rund 94 %. Wird das BV-Kapital statt einer Auszahlung in eine Pensions- oder Rentenlösung übertragen, bleibt es zur Gänze steuerfrei. Für sehr hohe Abfertigungen alt kann eine Vergleichs-/Vervielfachermethode greifen; der 6 %-Satz ist jedoch die Regel für die ganz überwiegende Zahl der Fälle. Freiwillige Abfertigungen folgen einem eigenen Regime (§67 Abs. 6 EStG, Viertelregelung) und sind hier nicht abgebildet.

Hinweis: Dieser Abfertigungsrechner liefert einen Orientierungswert und ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung. Das tatsächliche BV-Kapital der Abfertigung neu hängt vom Veranlagungsergebnis der gewählten Vorsorgekasse ab. Einen amtlichen Abfertigungsrechner des Bundes gibt es nicht; Vergleichsrechner bieten die Arbeiterkammer (AK) und die BV-Kassen.