Ccalcus.app

Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026

Berechne dein Nettogehalt aus dem Monatsbrutto: Lohnsteuer nach dem Tarif §33 EStG, die begünstigte Besteuerung der 13. und 14. Bezüge (§67) sowie die Sozialversicherung des Dienstnehmers (Kranken-, Pensions-, Arbeitslosenversicherung, AK-Umlage und Wohnbauförderung) — beim österreichischen Modell mit 14 Gehältern vollständig aufgeschlüsselt.

Tarif 2026 (§33 EStG) Live-Ergebnis 100 % privat, ohne Anmeldung

Deine Angaben

€ / Monat

Eingabe mit Punkt als Tausendertrennzeichen (3.000) oder als reine Zahl (3000). Das Bruttojahresgehalt ergibt sich aus 14 Gehältern.

Anzahl der Gehälter

Der Standard in Österreich sind 14 Gehälter: Urlaubszuschuss (13.) und Weihnachtsremuneration (14.) werden nach §67 begünstigt besteuert. Bei 12 Gehältern entfällt die SZ-Begünstigung.

Profil

Berechnet für eine/n Angestellte/n ohne Pendlerpauschale, ohne Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und ohne Familienbonus Plus. Berücksichtigt ist der Verkehrsabsetzbetrag (496 €), den der Dienstgeber automatisch anwendet. Diese Absetzbeträge würden das Netto zusätzlich erhöhen.

Nettojahresgehalt

— € / Gehalt
Bruttojahresgehalt
SV laufende Bezüge
SV Sonderzahlungen (13./14.)
Sozialversicherung gesamt
Lohnsteuer laufend (§33)
Lohnsteuer 13./14. (§67)
Lohnsteuer gesamt
Nettojahresgehalt
Netto pro Monat (Ø)
Abgabenquote

Gib dein Monatsbrutto ein, um Nettolohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung zu sehen.

Orientierungswert, keine offizielle Auskunft und keine Steuerberatung. Berechnung nach den österreichischen Rechengrößen mit Gültigkeit ab 01.01.2026 (Tarif 2026). Datenstand: 28.06.2026. Modell: Angestellte/r mit 14 Gehältern, ledig, ohne Kinder, ohne Pendlerpauschale und ohne AVAB/AEAB. Das centgenaue Ergebnis richtet sich nach der amtlichen Lohnsteuertabelle; Pendlerpauschale, Familienbonus Plus, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und der SV-Bonus für Geringverdiener sind nicht modelliert und würden das Netto erhöhen. Für eine centgenaue Kontrolle dient der offizielle Brutto-Netto-Rechner des BMF (onlinerechner.haude.at). Rechtsgrundlage: §33 EStG (tarifa IRPF 2026, 7 tramos, +1,733% Progressionsabgeltung); §67 EStG (sonstige Bezüge 13ª/14ª: Freibetrag 620, 6%/27%/35,75%); ASVG/AlVG (SV trabajador 18,07% laufend / 17,07% SZ, HBGl 6.930/mes); Verkehrsabsetzbetrag 496.

Wie aus dem Brutto das Netto wird

In Österreich werden zuerst die Sozialversicherung und dann die Lohnsteuer abgezogen — mit eigener, günstiger Regel für das 13. und 14. Gehalt

Sozialversicherung

KV · PV · ALV · AK · Wohnbau

Der Dienstnehmer trägt 18,07 % auf die laufenden Bezüge: Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 %, Arbeiterkammerumlage 0,50 % und Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 %. Auf die Sonderzahlungen sind es 17,07 % (ohne AK und Wohnbau).

Höchstbeitragsgrundlage 2026
Laufende Bezüge: bis 6.930 €/Monat. Sonderzahlungen: bis 13.860 €/Jahr. Darüber fallen keine weiteren SV-Beiträge an. Geringverdiener zahlen eine reduzierte ALV (0 %/1 %/2 %).

Lohnsteuer (§33 EStG)

Progressiver Tarif

Die Steuer setzt erst über 13.539 € Jahreseinkommen ein und steigt in sieben Stufen: 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 % und 55 % (über 1 Mio., befristet bis 2029). Bemessen werden die laufenden Bezüge nach Abzug der SV.

Progressionsabgeltung 2026
Die Tarifstufen wurden um +1,733 % angehoben (zwei Drittel der Inflation), um die kalte Progression abzugelten. Vom Ergebnis wird der Verkehrsabsetzbetrag (496 €) abgezogen.

13. und 14. Gehalt (§67)

Begünstigte Besteuerung

Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration (die „sonstigen Bezüge") werden viel günstiger besteuert: nach einem Freibetrag von 620 € mit festen Sätzen von 6 % (bis 25.000 €), 27 % und 35,75 % — begrenzt auf das Jahressechstel.

Freigrenze
Liegt das Jahressechstel unter 2.615 €, bleiben die Sonderzahlungen (über den Freibetrag hinaus) vorläufig lohnsteuerfrei. Genau diese Begünstigung macht das österreichische 14-Gehälter-Modell attraktiv.

Kein Kirchenbeitrag in der Lohnverrechnung

Separat

Anders als in Deutschland wird der Kirchenbeitrag (rund 1,1 %) in Österreich nicht über die Lohnsteuer einbehalten. Die Kirche schreibt ihn separat vor; er ist teilweise als Sonderausgabe absetzbar und beeinflusst dieses Nettogehalt nicht.

Hinweis
Wer keiner steuererhebenden Kirche angehört, ist davon ohnehin nicht betroffen. In dieser Berechnung ist der Kirchenbeitrag bewusst nicht enthalten.

Häufige Fragen zum Nettogehalt in Österreich

Die wichtigsten Fragen rund um Brutto, Netto und die Abzüge nach österreichischem Recht

In Österreich erhalten Angestellte üblicherweise 14 Bezüge im Jahr: zwölf laufende Monatsgehälter plus den Urlaubszuschuss (13.) und die Weihnachtsremuneration (14.). Diese „sonstigen Bezüge" werden nach §67 EStG begünstigt besteuert — meist nur mit 6 % nach einem Freibetrag von 620 €. Genau deshalb bleibt vom 13. und 14. netto deutlich mehr übrig als von einem laufenden Gehalt.
Die Berechnung erfolgt auf Jahresbasis: Die laufenden Bezüge (12 × Monatsbrutto) und die Sonderzahlungen (2 × Monatsbrutto) werden getrennt nach §33 bzw. §67 versteuert. Das Nettojahresgehalt wird anschließend durch die Anzahl der Gehälter geteilt, um den Wert je Bezug bzw. den Monatsdurchschnitt anzuzeigen.
Die Höchstbeitragsgrundlage (HBGl) ist die Obergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge anfallen. 2026 liegt sie bei 6.930 €/Monat für laufende Bezüge und bei 13.860 €/Jahr für die Sonderzahlungen. Wer mehr verdient, zahlt für den darüber liegenden Teil keine weiteren SV-Beiträge — die Abgabenquote sinkt dann mit steigendem Einkommen leicht.
Nein. Modelliert ist nur der Verkehrsabsetzbetrag (496 €), den der Dienstgeber automatisch anwendet. Familienbonus Plus, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, Pendlerpauschale und der SV-Bonus für Geringverdiener sind nicht enthalten. Sie alle senken die Steuerlast — das tatsächliche Netto kann also höher ausfallen als hier angezeigt. Für die centgenaue Abrechnung ist der Brutto-Netto-Rechner des BMF maßgeblich.

Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026: vom Monatsbrutto zum Nettolohn

Wie viel von deinem Bruttogehalt tatsächlich am Konto landet, entscheidet sich in Österreich an zwei Stellen: den Beiträgen zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer. Eine Besonderheit ist das Modell mit 14 Gehältern: Das 13. und 14. werden nach §67 EStG begünstigt besteuert. Dieser Rechner bildet beide Schritte mit den offiziellen Rechengrößen 2026 nach und zeigt jeden Abzug einzeln — vom Pensionsbeitrag bis zur Lohnsteuer auf die Sonderzahlungen.

Schritt 1: Sozialversicherung des Dienstnehmers

Zuerst werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Auf die laufenden Bezüge trägt der Dienstnehmer 18,07 %: Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 %, Arbeiterkammerumlage 0,50 % und Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 %. Auf die Sonderzahlungen (13./14.) sind es 17,07 % (ohne AK und Wohnbau). Beides gilt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage (6.930 €/Monat laufend bzw. 13.860 €/Jahr für die SZ). Geringverdiener zahlen eine reduzierte Arbeitslosenversicherung: bis 2.225 € Monatsbasis 0 %, bis 2.427 € 1 %, bis 2.630 € 2 %, darüber der volle Satz von 2,95 %.

Schritt 2: Lohnsteuer auf die laufenden Bezüge (§33)

Für die Steuer zählt das Jahreseinkommen aus den laufenden Bezügen nach Abzug der SV. Darauf wird der Tarif des §33 EStG angewandt: Bis 13.539 € fällt keine Steuer an, darüber steigt der Satz progressiv über 20 %, 30 %, 40 %, 48 % und 50 % bis zum Spitzensteuersatz von 55 % (über 1 Mio., befristet bis 2029). Die Tarifstufen wurden 2026 im Zuge der Progressionsabgeltung um +1,733 % angehoben. Vom errechneten Betrag wird der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € abgezogen, den der Dienstgeber bereits in der laufenden Abrechnung berücksichtigt.

Schritt 3: begünstigte Besteuerung von 13. und 14. (§67)

Die Sonderzahlungen werden getrennt und deutlich günstiger besteuert. Nach Abzug der SV und eines Freibetrags von 620 € gelten feste Sätze: 6 % bis 25.000 €, 27 % bis 50.000 € und 35,75 % bis 83.333 €, jeweils begrenzt auf das Jahressechstel (rund zwei Monatsgehälter). Liegt das Jahressechstel unter der Freigrenze von 2.615 €, bleiben die Sonderzahlungen vorläufig steuerfrei. Erst die Summe aus laufender Lohnsteuer und der Steuer auf die Sonderzahlungen ergibt — zusammen mit der Sozialversicherung — das Nettojahresgehalt.

Beispielrechnungen 2026 (Angestellte/r, 14 Gehälter, ledig)

Brutto / Monat Sozialversicherung Lohnsteuer gesamt Netto / Jahr Netto / Gehalt
2.000 € 4.193,60 € 1.039,35 € 22.767,05 € 1.626,22 €
2.500 € 5.942,00 € 2.270,64 € 26.787,36 € 1.913,38 €
3.000 € 7.529,40 € 3.706,79 € 30.763,81 € 2.197,42 €
4.000 € 10.039,20 € 7.042,62 € 38.918,18 € 2.779,87 €
6.000 € 15.058,80 € 15.106,94 € 53.834,26 € 3.845,30 €
8.000 € 17.392,91 € 24.969,88 € 69.637,21 € 4.974,09 €

Hinweis: Die Werte sind mit den offiziellen Formeln 2026 (§33 + §67 + SV-Sätze der ÖGK/WKO) berechnet und dienen der Orientierung. Für die centgenaue Lohnverrechnung sind die amtliche Lohnsteuertabelle, deine konkreten Absetzbeträge und der individuelle SV-Tarif maßgeblich. Den Nettobetrag kannst du im offiziellen Brutto-Netto-Rechner des BMF unter onlinerechner.haude.at gegenprüfen.