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Mehrwertsteuer-Rechner

Füge die Mehrwertsteuer zu jedem Preis hinzu oder rechne sie heraus. Berechne Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttopreis mit den offiziellen österreichischen Steuersätzen.

USt 20 %, 13 % und 10 % Sofortiges Ergebnis Offizielle Sätze 2026

Mehrwertsteuer berechnen

Art der Berechnung
EUR
Steuersatz

Bruttopreis (mit MwSt)

120,00 €
inkl. 20 % MwSt
Nettobetrag100,00 €
MwSt (20 %)+20,00 €
Bruttobetrag120,00 €

Formel: 100 × 1,20 = 120,00 €

Mehrwertsteuersätze in Österreich 2026

Erfahre, welcher Steuersatz für welche Produkte und Dienstleistungen gilt

Normalsatz 20 %

Die meisten Produkte

Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, Möbel, alkoholische und alkoholfreie Getränke sowie die meisten gewerblichen Dienstleistungen. Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 UStG 1994.

Zum Hinzufügen
Multipliziere mit 1,20
Beispiel: 100 € × 1,20 = 120 €

Ermäßigter Satz 10 %

Lebensmittel, Bücher, Wohnen

Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Personennahverkehr, Medikamente, die Vermietung von Wohnraum, die Beherbergung im Hotel sowie Speisen in der Gastronomie. Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 2 UStG 1994.

Zum Hinzufügen
Multipliziere mit 1,10
Beispiel: 100 € × 1,10 = 110 €

Ermäßigter Satz 13 %

Kultur, Tiere, Pflanzen

Lebende Tiere, Pflanzen und Brennholz, Eintritte für Theater, Konzerte und Museen, sportliche Veranstaltungen, Inlandsflüge sowie Wein ab Hof (Buschenschank). Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 UStG 1994.

Zum Hinzufügen
Multipliziere mit 1,13
Beispiel: 100 € × 1,13 = 113 €

Super-reduzierter Satz 4,9 %

Neu ab 1.7.2026

Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein neuer super-reduzierter Satz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel (Milch, Eier, frisches Gemüse und Obst, Brot, Reis, Mehl) im Verkauf bzw. zum Mitnehmen. Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1a UStG 1994.

Wichtig
Nur für Produkt/zum Mitnehmen: die Konsumation mit Service vor Ort bleibt bei 10 %.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Umsatzsteuer (USt)

Um die USt hinzuzufügen, multiplizierst du den Nettobetrag mit (1 + Satz/100). Beispiel: 100 € + 20 % USt = 100 × 1,20 = 120 €. Um die USt herauszurechnen, teilst du durch denselben Faktor: 120 / 1,20 = 100 €.
Teile den Bruttopreis durch (1 + Satz/100). Beim Normalsatz von 20 % teilst du durch 1,20. Beispiel: 120 € / 1,20 = 100 € Nettobetrag. Der Steuerbetrag wäre dann 20 €.
In Österreich unterliegen Speisen in der Gastronomie dem ermäßigten Satz von 10 %. Getränke – sowohl alkoholische als auch alkoholfreie – werden hingegen mit dem Normalsatz von 20 % besteuert. Bei einer Rechnung mit Speisen und Getränken werden die Posten entsprechend getrennt ausgewiesen.
Lebensmittel unterliegen grundsätzlich dem ermäßigten Satz von 10 %. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Grundnahrungsmittel (Milch, Eier, frisches Gemüse und Obst, Brot, Reis, Mehl) im Verkauf bzw. zum Mitnehmen ein super-reduzierter Satz von 4,9 %. Getränke sind davon ausgenommen: Wasser, Säfte und alkoholische Getränke werden mit 20 % besteuert.
Ja. Bücher (gedruckt und als E-Book), Zeitungen und Zeitschriften unterliegen in Österreich dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Seit 2020 gilt dieser Satz ausdrücklich auch für elektronische Publikationen.
Nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn ihr Jahresnettoumsatz 55.000 € (seit 2025) nicht überschreitet; eine einmalige Überschreitung um bis zu 10 % ist zulässig. Im Gegenzug ist kein Vorsteuerabzug möglich. Auf die Regelbesteuerung kann freiwillig optiert werden.
Bei einer echten Befreiung (z. B. Ausfuhr- und innergemeinschaftliche Lieferungen) wird keine USt verrechnet, das Recht auf Vorsteuerabzug bleibt aber erhalten (Effekt 0 %). Bei einer unechten Befreiung (Kleinunternehmer, Banken, Versicherungen, Ärzte) entfällt die USt ebenfalls, jedoch ohne Vorsteuerabzug. Einen allgemeinen Nullsatz gibt es 2026 nicht – der 0 % für Photovoltaik ist Ende 2025 ausgelaufen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist grundsätzlich bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats abzugeben. Bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 € erfolgt sie monatlich, sonst vierteljährlich. Zusätzlich ist jährlich die Umsatzsteuererklärung (bis 30. Juni des Folgejahres über FinanzOnline) einzureichen.

Mehrwertsteuer in Österreich berechnen: vollständiger Leitfaden 2026

Die Mehrwertsteuer (MwSt), in Österreich rechtlich Umsatzsteuer (USt), ist eine indirekte Steuer auf den Verbrauch und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen in Österreich erhoben. Als Verbraucher zahlst du die Mehrwertsteuer bei jedem Einkauf. Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du sie berechnen, dem Finanzamt melden und abführen. Mit diesem Rechner fügst du die USt zu jedem Preis hinzu oder rechnest sie schnell und genau heraus.

In Österreich gibt es 2026 mehrere Steuersätze: den Normalsatz von 20 % für die meisten Waren und Dienstleistungen sowie die ermäßigten Sätze von 13 % (Kultur, Tiere, Pflanzen, Inlandsflüge) und 10 % (Lebensmittel, Bücher, Wohnungsmiete, Personennahverkehr, Beherbergung). Seit dem 1. Juli 2026 gilt zusätzlich ein super-reduzierter Satz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel. Ein örtlicher Sondersatz von 19 % gilt nur in den Exklaven Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Kleinwalsertal); einen allgemeinen Nullsatz gibt es 2026 nicht.

Vollständige Tabelle der Mehrwertsteuersätze 2026

Steuersatz Prozentsatz Multiplikator Divisor
Normalsatz 20 % × 1,20 / 1,20
Ermäßigt 13 % × 1,13 / 1,13
Ermäßigt 10 % × 1,10 / 1,10
Super-reduziert 4,9 % × 1,049 / 1,049
Steuerfrei

Hinweis: In den Exklaven Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Kleinwalsertal) gilt anstelle des Normalsatzes ein örtlicher Sondersatz von 19 % (§ 10 Abs. 4 UStG 1994); die ermäßigten Sätze bleiben dort österreichisch.

Praxisbeispiel: Rechnung mit Mehrwertsteuer

So sollte die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung ausgewiesen werden:

Beratungsleistung 500,00 €
Nettobetrag 500,00 €
USt (20 %) 100,00 €
GESAMTBETRAG 600,00 €

Mehrwertsteuer nach Branchen und Produkten

Wohnen

  • Handwerker- und Bauleistungen20 %
  • Strom und Erdgas20 %
  • Photovoltaikanlage (Wohngebäude)20 %
  • Vermietung von Wohnraum10 %

Lebensmittel

  • Grundnahrungsmittel (ab 1.7.2026)4,9 %
  • Übrige Lebensmittel, Fleisch, Käse10 %
  • Wasser, Säfte, Limonaden20 %
  • Alkoholische Getränke20 %
  • Speisen im Restaurant10 %

Dienstleistungen

  • Beratung, Rechtsanwälte20 %
  • Hotelübernachtung (Beherbergung)10 %
  • Bildung, Finanzdienstleistungensteuerfrei
  • Ärztliche Heilbehandlungsteuerfrei

Kultur und Verkehr

  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften10 %
  • Personennahverkehr (ÖPNV)10 %
  • Theater, Konzerte, Museen13 %
  • Elektronik, Kleidung, Möbel20 %

Umsatzsteuer-Meldungen ans Finanzamt

Als Unternehmer oder Selbstständiger musst du die Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt melden. In Österreich erfolgt dies elektronisch über FinanzOnline. Dies sind die wichtigsten Meldungen und Fristen:

Meldung Beschreibung Häufigkeit Frist
UVA Umsatzsteuervoranmeldung (laufend) Monatlich / vierteljährlich Bis 15. des zweitfolgenden Monats
U1 Jährliche Umsatzsteuererklärung Jährlich Bis 30. Juni des Folgejahres
ZM Zusammenfassende Meldung (EU) Monatlich / vierteljährlich Bis Ende des Folgemonats
FinanzOnline Verpflichtende elektronische Übermittlung Laufend finanzonline.bmf.gv.at

Vorsteuer und Umsatzsteuer (Zahllast)

Vorsteuer

Die Mehrwertsteuer, die du auf deine Einkäufe zahlst als Unternehmer oder Selbstständiger. Du kannst sie von deiner Zahllast abziehen.

Beispiel: Du kaufst Material für 120 € (100 netto + 20 USt). Diese 20 € sind Vorsteuer.

Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer, die du auf deine Verkäufe erhebst und deinen Kunden in Rechnung stellst. Diese Steuer führst du ans Finanzamt ab.

Beispiel: Du verkaufst eine Leistung für 600 € (500 netto + 100 USt). Diese 100 € sind Umsatzsteuer.

Berechnung der Zahllast (zu zahlen / zu erstatten)

Zahllast = Umsatzsteuer (Verkäufe) − Vorsteuer (Einkäufe)

Umsatzsteuer (Verkäufe)

100 €

Vorsteuer (Einkäufe)

−20 €

Ans Finanzamt

80 €

Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)

Kleinunternehmer dürfen unter einer bestimmten Umsatzgrenze auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten:

Umsatzgrenze

Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung

  • Jahresnettoumsatz≤ 55.000 €
  • Toleranz (einmalig)bis +10 %
  • Vorsteuerabzugnicht möglich

Gut zu wissen

Folgen der Regelung in der Praxis

  • Keine USt auf Rechnungen ausweisen
  • Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG auf der Rechnung
  • Freiwilliger Verzicht (Regelbesteuerungsoption) möglich

Hinweis: Dieser Rechner ist ein unverbindliches Hilfsmittel. Für konkrete steuerliche Fragen wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Die Mehrwertsteuersätze können sich durch Gesetzesänderungen ändern.